Wieder Schmierereien in der Innenstadt

Der Plakatekleber von Landau: Ist er wieder da?

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Fast anderthalb Jahre ist es her, dass der sogenannte Plakatekleber zu einer Haft von fast zwei Jahren verurteilt worden ist. Antreten musste er die Strafe aber bisher noch nicht. Stattdessen klebt er offenbar weiter.

Die Plakate sehen so aus, wie man es von dem Mann gewohnt ist, der seit Jahren in Landau sein Unwesen treibt: schwarze Schrift auf weißem Grund, mit Beleidigungen gegen die Tageszeitung "Die Rheinpfalz" und den früheren Landauer Oberbürgermeister Thomas Hirsch. Die neuesten Exemplare hängen in der Fußgängerzone in der Nähe des Rathauses. Die Stadtverwaltung hat bereits Strafanzeige erstattet.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen

Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Außerdem bittet sie darum, es anzuzeigen, sollten weitere Plakate im Stadtgebiet auftauchen.

Wer ist der Plakatekleber?

Der Mann ist in Landau stadtbekannt. Er betreibt eine eigene Internetseite, auf der er gegen Politiker und Medien austeilt. Unter anderem hat er dabei die damalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) aufs Übelste beleidigt.

Ausschnitt von der Internetseite des Plakateklebers von Landau
Ausschnitt von der Internetseite des Plakateklebers

2012 wurde er wegen seines Verhaltens vom Landgericht Landau in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Langzeitarbeitslose hatte zugegeben, in mehr als 150 Fällen öffentliche und private Gebäude beschmiert und beklebt zu haben - als Ausdruck dafür, dass er sich von den Behörden und insbesondere der Arbeitsagentur falsch behandelt fühlte. 2018 wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Prozess Plakatekleber Amtsgericht Landau
Der sogenannte Plakatekleber von Landau im Juli 2023 vor dem Amtsgericht.

Oberlandesgericht ist am Zug

Zuletzt ist er im Sommer 2023 zu einer Freiheitsstrafe von fast zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Seitdem geht er gegen das Urteil vor, zunächst erfolglos vor dem Landgericht in Landau, aktuell vor dem Oberlandesgericht in Zweibrücken. Wegen des laufenden Verfahrens musste er die Gefängnisstrafe bisher noch nicht antreten.

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