Die Digitalisierung ist mittlerweile ein fester Bestandteil der rheinland-pfälzischen Justiz - etwa in Form der E-Akte. Nun soll auch Künstliche Intelligenz (KI) Einzug in die Justiz im Land halten. Am Oberlandesgericht Koblenz wurde deshalb ein Pilotprojekt gestartet.
Im Rahmen des Projekts soll das Strukturierungs- und Durchsuchungstool "Codefy" bei Verfahren in zweiter Instanz zum Einsatz kommen. Das Programm wird nach Angaben des OLG keine Urteile fällen, aber die Richterinnen und Richter bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen.
KI durchsucht umfangreiche Akten
Anwendung soll das Programm vor allem bei Verfahren im Bereich des Baurechts finden. Dort gebe es besonders umfangreiche Verfahren mit sehr vielen Akten, heißt es vom Oberlandesgericht Koblenz. Die Künstliche Intelligenz könne den Inhalt dieser Akten erfassen, ihnen eine Struktur geben und selbständig ein Inhaltsverzeichnis erstellen.
Außerdem könne das Programm Aspekte hervorheben, die für den Prozess besonders wichtig sind. Das helfe den Richterinnen und Richtern am Oberlandesgericht Koblenz dabei, sich schneller als bislang einen Überblick zu verschaffen. Das Urteil werden sie aber weiter allein fällen.
Ziel des Pilotprojekts in RLP ist es demnach, Erkenntnisse darüber zu erlangen, ob und in welchen Bereichen heutige KI-Anwendungen Richterinnen und Richter unterstützen können. Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Thomas Grünewald, erklärte bei der Einführung: "Der Mensch in der Robe kann nicht ersetzt werden."
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Gerichte im Land sind überlastet
Durch den Einsatz von KI können nach Angaben des OLG mehr Freiräume für den Kernbereich ihrer Tätigkeit entstehen - insbesondere die Entscheidungsfindung. Vor dem Hintergrund der Überlastung der Gerichte im Land könnte also auch KI eine entscheidende Rolle spielen.
Künstliche Intelligenz wird auch in anderen Bundesländern schon in der Justiz zur Entlastung eingesetzt: auch das Landgericht Frankfurt nutzt etwa seit Kurzem "Codefy". Und am Landgericht in Mannheim wird das KI-gestützte Tool "JANO" zur Anonymisierung gerichtlicher Entscheidungen genutzt.