Der 57-jährige aus dem Kreis Bad Dürkheim wurde wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässige Körperverletzung verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 14.000 Euro. Außerdem muss der Mann seinen Führerschein ein Jahr lang abgeben.
Das passierte beim schweren Unfall auf A6
Zu dem Unfall kam es am 20. August 2023 auf der A6 bei Frankenthal in Richtung Mannheim. Zeugen hatten vor Gericht ausgesagt, dass der angeklagte Ferrari-Fahrer mit rund 200 Kilometern pro Stunde über die Autobahn gerast war - auf einem Abschnitt ohne Tempolimit. Allerdings herrschte an diesem Tag dichter Verkehr.
Als eine Autofahrerin aus Grünstadt gerade ein anderes Auto überholte, prallte der Mann mit seinem Ferrari laut Zeugen ungebremst auf ihr Auto. Das wurde durch die Wucht des Aufpralls zunächst auf einen anderen Pkw auf der rechten Spur neben ihr geschleudert. Anschließend krachte es gegen die Leitplanke.
Zeugen belasten Ferarri-Fahrer vor Gericht
Acht Zeuginnen und Zeugen schilderten vor Gericht ihre Eindrücke vom Geschehen. Der Fahrer sei mit seinem Ferrari schon vorher aufgefallen, er sei dicht aufgefahren und habe mehrere Autos auf der Überholspur bedrängt. Eine Zeugin erinnerte sich, dass sie zu ihrem Mann noch gesagt habe: "Das kann gleich gefährlich werden."
Drei Verletzte und hoher Unfallschaden
Die Frau aus Grünstadt hatte bei dem Unfall Rippenbrüche und ein Hämatom an der Milz erlitten. Ein Rettungshubschrauber flog sie in eine Klinik. Dort musste sie elf Tage lang behandelt werden. Sie beschrieb den Moment des Aufpralls vor Gericht mit den Worten: "Der Rückspiegel wurde ruckartig schwarz".
Der Fahrer des zweiten Autos und die Beifahrerin im Ferrari wurden leicht verletzt. An allen drei Fahrzeuge entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden.

Anwalt des Ferrari-Fahrers: Schuld liegt bei der Frau
Der Angeklagte machte im Prozess von seinem Schweigerecht Gebrauch und äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Rüdiger Weidhaas, forderte Freispruch. Seiner Ansicht nach hat die Frau aus Grünstadt seinen Mandanten auf der Autobahn behindert und ist selbst an dem Unfall schuld. Denn sie habe nicht genug in den Rückspiegel geschaut, hätte "erst blicken, dann blinken" müssen, so der Anwalt.
Amtsgericht Frankenthal: Verhalten war grob verkehrswidrig
Das Gericht sah das anders. Strafrichter Thomas Henn warf dem Mann ein "vorsätzliches, grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten“ vor. Auch wenn kein Tempolimit gegolten habe, müsse man seine Geschwindigkeit dem Verkehrsaufkommen anpassen, so Henn. Bereits im Vorfeld des Unfalls habe der Mann durch dichtes Auffahren gegen die allgemeine Rücksichtnahmepflicht verstoßen.
Verteidigung will gegen Urteil vorgehen
Der Führerschein des Mannes wurde bereits nach dem Unfall eingezogen. Das Gericht bestätigte nun den Entzug der Fahrerlaubnis und informierte die zuständige Behörde über das Fahrverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen.