Mitte Februar verkündet die kommissarische Geschäftsleitung auf der Mitarbeiterversammlung des Lahnsteiner St. Elisabeth Krankenhauses die Hiobsbotschaft: 180 Mitarbeitende aus der Belegschaft werden entlassen und unmittelbar freigestellt. Dazu kommt noch: Ab dem 1. März gibt es kein Geld mehr.
Warum werden die Mitarbeitenden schon ab März nicht mehr bezahlt?
Warum wussten die Mitarbeitenden nicht früher Bescheid?
Warum wurden die Mitarbeitenden so kurzfristig freigestellt?
Warum ist der Käufer des Krankenhauses nicht zuständig?
Warum werden die Mitarbeitenden schon ab März nicht mehr bezahlt?
Eigentlich haben alle Arbeitnehmer einen Kündigungsschutz, auch in insolventen Unternehmen. Deswegen gilt auch in diesem Fall nach der Insolvenzordnung eine Kündigungsfrist von drei Monaten.
Die gekündigten und freigestellten Mitarbeitenden des St. Elisabeth Krankenhauses in Lahnstein haben nach Angaben der Geschäftsführung einen gültigen Arbeitsvertrag bis Ende Mai und deswegen laut ver.di rechtlich auch Anspruch auf volle Gehaltszahlungen. Die insolvente Gesellschaft, bei der sie angestellt sind, hat aber kein Geld mehr, um die Mitarbeitenden zu bezahlen.
Weil das Insolvenzgeld laut Mitarbeitervertretung bereits von Dezember bis Februar gezahlt wurde, gibt es jetzt nur Arbeitslosengeld. Das ist deutlich weniger als das volle Gehalt. Die Mitarbeitenden sind zwar mit ihren Gehältern auf der Gläubigerliste, aber wie viel davon zu erwarten ist, ist unklar: "Ob und in welcher Höhe nachher Zahlungen geleistet werden können, können wir zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht einschätzen“, sagt Moritz Handrup, Generalbevollmächtigter des Krankenhauses.
"Dass man so mit den Beschäftigten umgeht, habe ich in Rheinland-Pfalz noch nie erlebt", sagt Frank Hutmacher von der Gewerkschaft ver.di. "Wir raten den Mitarbeitern, vor einem weltlichen Arbeitsgericht zu klagen."
Professor Frank Weidner zu den Hintergründen Experte aus Koblenz im Interview: Darum musste das Krankenhaus Lahnstein schließen
Es war ein Schock für die Region, als das St. Elisabeth Krankenhaus in Lahnstein geschlossen wurde. Im SWR-Interview erklärt ein Gesundheitsexperte der Uni Koblenz, wie es soweit kommen konnte.
Warum wussten die Mitarbeitenden nicht früher Bescheid?
In kirchlichen Einrichtungen, wie dem St. Elisabeth Krankenhaus Lahnstein, gilt kirchliches Arbeitsrecht. Beispielsweise gibt es keinen Betriebsrat, sondern nur eine Mitarbeitervertretung (MAV). Und die habe sehr viel weniger Auskunftsrechte gegenüber der Geschäftsführung, sagt Andreas Rake von der MAV des Krankenhauses: "Wir haben keine wirklichen Hebel ansetzen können, um die Geschäftsführung dahin zu leiten, die Mitarbeitervertretung über die finanziellen Schwierigkeiten des Hauses detailliert aufzuklären."
Erst später hätten sie erfahren, dass das Haus bereits seit acht Jahren eine finanzielle Schieflage habe. Rake ist sich sicher, dass sie eine bessere und sozialere Regelung hinbekommen hätten, wären sie frühzeitig beteiligt worden.
Die Gewerkschaft ver.di kritisiert die Sonderstellung kirchlicher Einrichtungen im Arbeitsrecht schon länger und fordert, dass auch für Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen das reguläre Arbeitsrecht gelten solle.
Warum wurden die Mitarbeitenden so kurzfristig freigestellt?
Die Verkaufsverhandlungen mit dem neune Träger, die Barmherzige Brüder Trier (BBT), hätten sich in die Länge gezogen, teilt die Geschäftsführung dazu mit. Es sei unklar gewesen, wie es mit dem Krankenhaus weitergeht. Die Geschäftsführung habe noch gehofft, dass die BBT-Gruppe einen deutlich größeren Teil des Krankenhauses kaufen würde. Das sei aber nicht passiert.
Warum ist der Käufer des Krankenhauses nicht zuständig für die Bezahlung?
Der Käufer des Krankenhauses, die Barmherzigen Brüder Trier (BBT-Gruppe), hat nicht das gesamte Krankenhaus übernommen, sondern nur einen Teil: Den Bereich der Psychatrie und Psychotherapie. Dass sie nur einen Teil gekauft haben, habe insolvenzrechtliche und wirtschaftliche Gründe gehabt, so die BBT-Gruppe auf SWR Anfrage. Deswegen hat die BBT-Gruppe nach eigenen Angaben auch keine Verpflichtungen gegenüber den gekündigten Mitarbeitenden. Nach Angaben der Mitarbeitervertretung war die Psychiatrie zuvor aus dem Krankenhaus ausgegliedert worden.