Es sind harte Worte, die sich der heute 57-jährige Geistliche vor Gericht anhören muss.
Die Rede ist von falscher Berufswahl und dem schlechten Licht, das er auf seinen sowieso schon in der Kritik stehenden Berufsstand werfe. "Sie haben nicht im Sinne des Glaubens gehandelt, sondern nur an sich gedacht", so die Worte des Richters bei der Urteilsbegründung.
Üppiger Lebensstil als Geistlicher
Bei seiner Amtseinführung als leitender Pfarrer einer Pfarreiengemeinschaft in der Nähe von Bitburg gibt er 2014 einer Zeitung ein Interview und schwärmt von seiner "kleinen Schwäche" einem Audi mit mehr als 300 PS und vier fetten Auspuffrohren.
Seit heute ist klar, dass der Geistliche Gelder, die eigentlich für notleidende Menschen bestimmt waren, für seinen üppigen Lebensstil verwendet hatte. Ein Umstand, der die Taten noch "verwerflicher" mache, so das Gericht.
Pfarrer gibt 536.000 Euro für Luxus aus
Ein Ermittler der Polizei hatte die beiden Konten des Pfarrers geprüft: Rund 536.000 Euro hatte der Geistliche innerhalb von vier Jahren für Luxusreisen, teure Kleidung und Autos ausgeben. Er habe sich nach diversen gesundheitlichen Probleme und dem Tod von nahen Verwandten etwas gönnen wollen, so seine Erklärung vor Gericht.
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Weil sein Gehalt von 4.500 Euro netto im Monat, eine Erbschaft und Kredite nicht ausreichten, bediente sich der Pfarrer an den Konten von vier Pfarreiengemeinschaften im Bitburger Raum.
Pfarrer nutzte Gemeinde-Fusion aus
Im Zuge der Zusammenlegung von Pfarreien in der Eifel hatte der Geistliche Zugriff auf elf verschiedene Konten. Dabei nutzte er eine Besonderheit - das sogenannte Verfügungsmittelkonto - für seine Masche aus. Auf dieses Konto hat im Bistum Trier nur der Pfarrer Zugriff.
Ohne Rechenschaft abzulegen, kann er dann Gelder für mildtätige Zwecke verwenden. Zwischen 2019 und 2023 hat er so 107 Mal Gelder von Pfarreienkonten auf sein Verfügungsmittelkonto transferiert. Anschließend floss das Geld auf seine Privatkonten. Die Kontrollinstanzen des Bistums hätten sich in dem Fall auch nicht "mit Ruhm bekleckert", so der Richter.
Bewährungsstrafe unter Auflagen
Der seit einigen Monaten vom Dienst freigestellte Geistliche legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und entschuldigte sich mehrfach für seine Taten. Als Auflagen zur Bewährungsstrafe muss der Pfarrer Termine bei der Schuldnerberatung wahrnehmen. Innerhalb von zwei Monaten muss er außerdem mit dem Generalvikariat des Bistums einen Plan für die Rückzahlung der Gelder vereinbaren. Mindestens 500 Euro muss er im Monat zahlen.
Ohne die Sparanstrengungen droht dem Pfarrer ein Widerruf der Bewährungsstrafe. "Sie müssen ihren Lebensstil radikal ändern", mahnte der Richter. Bis 2031 möchte der Geistliche das Geld zurückgezahlt haben. Als erste Maßnahme will er seine teure Wohnung kündigen. Mittlerweile fährt er auch ein kleineres Auto.