"Das Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab." So steht es im Wahlprogramm der Union. "Es geht uns darum, technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen zu fördern und zu nutzen.“ Aber was das genau heißt, wird nun in den Koalitionsgesprächen mit der SPD verhandelt. Sowohl Kommunen als auch Unternehmen hoffen, dass die bisherigen Regeln erhalten bleiben.
Städtetag Rheinland-Pfalz fordert Beibehaltung des "Heizungsgesetzes"
Der rheinland-pfälzische Städtetag appelliert an die künftige Bundesregierung, das bestehende Gebäudeenergiegesetz nicht abzuschaffen. "Die kommunale Wärmeplanung ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz verknüpft", erklärt Lisa Diener, Geschäftsführerin des Städtetags Rheinland-Pfalz. Eine Rückabwicklung könnte den Prozess der kommunalen Wärmeplanung gefährden, sagt sie. "Und hier sind viele Kommunen schon sehr weit. Und wir bitten hier um Verlässlichkeit, auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Moment vielleicht vor der Frage stehen, welche Art der Wärmeversorgung, sie künftig haben möchten."
- So will die Union die Wärmewende gestalten
- So will die Union die Wärmewende finanzieren
- Das rät die Verbraucherzentrale, wenn jetzt die Gasheizung kaputt geht
- Kann man Wärmepumpen auch in alten Gebäuden nutzen?
- Was kann man tun, wenn man eigentlich auf kommunale Wärmeversorgung hofft, aber jetzt eine Heizung braucht?
- Welche Heizungsform ist für Neubauten empfehlenswert?
So will die Union die Wärmewende gestalten
"Wir wollen nicht mehr mit Gas aus Russland heizen", sagte Gerd Schreiner, CDU, Vorsitzender des Ausschusses für Klima, Energie und Mobilität im rheinland-pfälzischen Landtag. Den Menschen müsse aber mehr Entscheidungsfreiheit gelassen werden, so die CDU.
Dabei haben die Verbraucher schon mit dem jetzigen "Heizungsgesetz" die freie Wahl. Wärmepumpe, Hackschnitzelheizungen oder der Anschluss an Wärmenetze - alles wird gleichermaßen staatlich gefördert. Die Union will die Entscheidungen dagegen über den CO2-Preis beeinflussen. Wer eine Wärmeversorgung nutzt, die CO2 ausstößt, soll nach und nach mehr bezahlen. Für Menschen mit geringem Einkommen soll es einen Ausgleich geben. Inwieweit staatliche Förderungen künftig wegfallen, ist offen.
Schreiner fordert, dass die regionalen Gegebenheiten bei der Wärmeversorgung mehr berücksichtigt werden müssen. "In einem waldreichen Land wie Rheinland-Pfalz zum Beispiel darf man Hackschnitzel – oder Pellets im Keller nicht verteufeln. Das ist uns als Union sehr wichtig." Und in der Rheinebene könnte die Geothermie ein bedeutender Bestandteil der Wärmeversorgung werden, meint er.
So will die Union die Wärmewende finanzieren
Die Union will die Finanzierung der Wärmewende auf neue Füße stellen. "Es kann nicht sein, dass eine Generation das jetzt alles bezahlt. Das wird nicht funktionieren. Das muss über Generationen angelegt werden", sagt Schreiner. Er steht hinter der Idee seiner Partei, dass private Investoren, zum Beispiel Pensionsfonds, bei der Finanzierung von Wärmenetzen oder Anlagen mit ins Boot geholt werden.
Das rät die Verbraucherzentrale, wenn jetzt die Gasheizung kaputt geht
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, über den Einbau einer Wärmepumpe nachzudenken. Öl- und Gasheizungen seien zwar noch übergangsweise erlaubt, aber die Betriebskosten seien ein nicht abschätzbares Risiko, sagt Laura Vorbeck, Energie-Expertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Bei der Wärmepumpe kann dagegen beispielsweise selbst erzeugter Photovoltaik-Strom verwendet werden, was den Strombezug und die -kosten senkt." Außerdem gebe es im Stromsektor derzeit viel Bewegung. Das könne sich positiv auf die Strompreise auswirken.
Letztendlich komme es aber immer auf die Lage und den Gebäudetyp an, so Vorbeck. In einem Bauernhaus mit angrenzendem Wald sei vielleicht eine Hackschnitzelanlage die erste Wahl, in einem Wohnhaus in der Stadt sehe das aber schon ganz anders aus.
Kann man Wärmepumpen auch in alten Gebäuden nutzen?
Das Alter des Gebäudes und der Wärmeschutz haben Einfluss auf die Wahl einer Heizung. Entscheidend sei, ob die Heizung mit niedrigen Temperaturen betrieben werden könne, erklärt Vorbeck. "Als Faustregel gilt: ein Gebäude ist geeignet für eine Wärmepumpe, wenn die maximale Vorlauftemperatur der Heizung ganzjährig unter 55°C liegt." Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizungswassers, das von der Wärmepumpe zu den Heizkörpern oder Heizflächen gefördert wird.
Was kann man tun, wenn man eigentlich auf kommunale Wärmeversorgung hofft, aber jetzt eine Heizung braucht?
Darauf gibt es leider keine einfache Antwort. Denn wenn die Kommune ein Wärmenetz plant, dann dauert es noch Jahre bis das eigene Haus angeschlossen werden kann. Man muss sich also für eine Übergangslösung entscheiden. Entweder die alte Öl- oder Gasheizung reparieren lassen und hoffen, dass die Preise nicht ins Unermessliche steigen oder doch eine individuelle Lösung finden. Eine Hybrid-Heizung, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzt, könne dann sogar eine dauerhafte Variante sein, so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Welche Heizungsform ist für Neubauten empfehlenswert?
Im Neubau ist der Wärmebedarf gering. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz empfiehlt Wärmepumpen. Besonders in Kombination mit einer Photovoltaik-Anlage könne so günstig und klimaschonend geheizt werden.