- Wer darf überhaupt Briefwahl machen?
- Wie komme ich an die Unterlagen zur Briefwahl?
- Ab wann kann ich die Briefwahlunterlagen anfordern?
- Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen wieder abgeben?
- Welche Regeln gibt es bei der Briefwahl?
- Stolperfallen - wann ist meine Stimme ungültig?
- Briefwahl immer beliebter - und in der Kritik
Wer darf Briefwahl machen?
Die Antwort ist ganz einfach: Alle Wahlberechtigten dürfen ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Anders als früher braucht es heute keinen triftigen Grund mehr, warum man am Wahlsonntag nicht ins Wahllokal marschieren möchte.
Aber: Man muss sich selbst darum kümmern, die Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 rechtzeitig zu erhalten, regelkonform auszufüllen und rechtzeitig zurückzubringen oder -schicken. Für den Ort der Briefwahl ist die Gemeinde des Erstwohnsitzes entscheidend. Dort beantragt man die Briefwahlunterlagen.
Wie komme ich an die Unterlagen für die Bundestagswahl?
Die Briefwahlunterlagen müssen bei der eigenen Gemeinde (Erstwohnsitz) beantragt werden. Dafür ist nach Angaben der Bundeswahlleiterin die Wahlbenachrichtigung nicht erforderlich. Die hilft aber weiter, wenn man nicht weiß, wohin man den Antrag auf Briefwahl richten muss.
Der Antrag kann heute zum Teil online bei den Gemeinden gestellt werden. Ob das möglich ist, hängt vom Fortschritt bei der Digitalisierung in den Städten und Gemeinden ab.
Ansonsten können die Unterlagen formlos schriftlich angefragt werden, auch per Mail. Dabei müssen Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift angegeben werden. Es ist auch möglich, zum Wahlamt zu gehen und die Unterlagen persönlich abzuholen. In diesem Fall kann man sie auch vor Ort direkt ausfüllen und in die Wahlurne werfen. Ab wann die Unterlagen verfügbar sein werden, ist allerdings aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit der Wahl noch nicht absehbar.
Per Telefon ist es nicht möglich, die Unterlagen anzufordern.
Ab wann kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?
Die Antwort ist kurz und knapp: Die Briefwahlunterlagen können ab sofort beantragt werden. Das haben die Landeswahlleitungen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auf eine SWR-Anfrage hin mitgeteilt.
Allerdings: Die Briefwahlunterlagen werden erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt herausgegeben, denn dafür müssen zunächst die Wahlvorschläge zugelassen und die Stimmzettel gedruckt werden. Da die Bundestagswahl 2025 auf den 23. Februar vorverlegt werden soll und die Vorbereitungszeit deshalb viel kürzer ist, gehen Fachleute davon aus, dass für die Briefwahl deutlich weniger Zeit zur Verfügung stehen wird. Wähler und Wählerinnen sollten also bedenken, dass die Unterlagen recht kurz vor der Wahl verfügbar sein werden. Dann bleibt nur wenig Zeit, um die ausgefüllten Unterlagen an die Gemeindeverwaltung zurückzuschicken.
Die rheinland-pfälzische Landeswahlleitung betont: "Diese Transportgefahr für den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen bei der Gemeindeverwaltung tragen die Wählerinnen und Wähler." Sie empfiehlt weiter, die Briefwahl vor Ort bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu nutzen. Die Landeswahlleiterin von Baden-Württemberg, Cornelia Nesch, hält vom Versand der Unterlagen durch die Gemeinde an den Wahlberechtigten bis zum fristgerechten Eintreffen bei der angegebenen Wahlbehörde eine Frist von zwei Wochen für realistisch.
Rein theoretisch kann man zwar die Briefwahlunterlagen bis zum Freitag vor der Wahl - also voraussichtlich bis zum 21. Februar - um 18 Uhr beantragen. Doch wegen der langen Postlaufzeiten ist es praktisch kaum möglich, die Unterlagen pünktlich wieder abgeben zu können - es sei denn, man erledigt alles vor Ort im Amt persönlich: abholen, ausfüllen, abgeben.
Bis wann muss ich meine Briefwahl spätestens erledigt haben?
Die wichtige Frist hier ist: Am Wahlsonntag (also voraussichtlich am 23. Februar) muss der Umschlag mit den Unterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse sein.
Zu beachten ist: Die Post hat gesetzliche Vorgaben, wie schnell sie Briefe zustellen muss. Ab 1. Januar 2025 gelten längere Fristen als bisher. Da man aber nicht überprüfen kann, ob und wann der eigene Wahlbrief per Post tatsächlich angekommen ist, ist die sicherste Variante: So früh wie möglich abschicken.
Ganz sicher sind hier diejenigen, die die Unterlagen persönlich beim angegeben Amt in den Briefkasten stecken. In allen Fällen müssen die Wahlberechtigten selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief pünktlich ankommt.
Briefwahlunterlagen richtig ausfüllen und sortieren
Ein paar wichtige Regeln müssen bei der Briefwahl beachtet werden. Diese sind auch auf dem Merkblatt genau erklärt, das mit den Wahlunterlagen mitgeschickt wird.
Auf dem Stimmzettel kann man zwei Stimmen vergeben: Eine in der linken Spalte für einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin. Das ist die sogenannte Erststimme. Das zweite Kreuz macht man in der rechten Spalte für eine Partei, das ist die Zweitstimme. Der Stimmzettel muss dann zum Schluss in den Stimmzettelumschlag gesteckt werden, der zugeklebt werden muss. Dieser Umschlag ist weiß.
Außerdem müssen die Wählerinnen und Wähler auf dem Wahlschein die eidesstattliche Erklärung unterschreiben und mit Datum versehen. Zusammen mit dem Stimmzettelumschlag wird der Wahlschein in den Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der wird zugeklebt. Der Wahlbriefumschlag ist rot.
Wer den Wahlbrief zurückschicken möchte, braucht keine Briefmarke darauf zu kleben. Ausnahme: Wer vom Ausland aus wählt, muss den Rückbrief frankieren.
Achtung Stolperfallen - wann zählt meine Stimme nicht?
Kleine Fehler können dazu führen, dass ein Wahlbrief nicht gültig ist, die Stimme also nicht zählt. Als Beispiele führt die Bundeswahlleiterin Ruth Brand diese Fälle auf:
- der Wahlbrief kommt zu spät an - also nach 18 Uhr am Wahlsonntag
- es liegt kein Wahlschein mit der eidesstattlichen Versicherung im Wahlbrief - oder der Wahlschein ist ungültig, weil die Unterschrift fehlt
- der Stimmzettel fehlt
- die Briefumschläge sind nicht zugeklebt
- es wurde ein normaler Briefumschlag anstelle der ausgehändigten Briefumschläge verwendet
- ein Umschlag enthält deutlich fühlbare Gegenstände
Demokratieforscherin Theres Matthieß über formale Fehler bei der Briefwahl:
Briefwahl - geliebt und kritisiert
Immer mehr Menschen nutzten in den letzten Jahren die Briefwahl. Bei den vergangenen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz 2021 gaben mehr Menschen ihre Stimme auf diesem Weg ab als jemals zuvor. Für den Stuttgarter Landtag war es mehr als die Hälfte der Wählerschaft, für den Mainzer Landtag waren es sogar zwei Drittel.
Bei der Bundestagswahl 2021 lag der Anteil der Briefwählerinnen und Briefwähler zuletzt bei 47,3 Prozent Prozent. In Rheinland-Pfalz lag der Anteil sogar noch höher: Hier wählten mehr als 60 Prozent per Brief.
Verfassungsrechtler äußern allerdings immer wieder Bedenken angesichts dieser Entwicklung. Die Freiheit der Wahl ebenso wie ihre Geheimheit (beides Wahlrechtsgrundsätze) stünden in einem Spannungsverhältnis zur Briefwahl, sagte der Verfassungsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln 2021 dem Deutschlandfunk. Denn am Küchentisch könne keiner kontrollieren, ob wirklich geheim und frei abgestimmt werde.
Der Staatsrechtler Alexander Thiele von der Uni Göttingen sieht auch die Gleichheit der Wahl nicht mehr gegeben. Denn diese verlange auch, dass die Wahlberechtigten zumindest theoretisch über die gleichen Kenntnisse verfügten. "Haben einige Abstimmende aufgrund einer späteren Stimmabgabe 'Sonderwissen', kann das die Legitimität einer Mehrheitsentscheidung insofern ernsthaft gefährden, weil auch früher Abstimmende mit diesem Wissen möglicherweise anders abgestimmt hätten und das Ergebnis der Wahl dann unter Umständen nicht die tatsächliche Mehrheitsmeinung widerspiegelt."
Demokratieforscherin Theres Matthieß von der Uni Göttingen kann nach eigener Aussage diese Bedenken nachvollziehen. Bisher seien aber nur Einzelfälle bekannt, wo es tatsächlich zu einem Wahlbetrug bei der Briefwahl gekommen sei. "Und ob das dann so einen großen Einfluss auf den Wahlausgang hat, wage ich zu bezweifeln."