Schlecker soll von Preisabsprachen gewusst haben

"Kaffeerösterkartell": Gericht weist Millionenklage von Schlecker-Insolvenzverwalter ab

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Peter Köpple
Peter Köpple
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Volker Wüst
Volker Wüst

Der Insolvenzverwalter der ehemaligen Drogeriemarktkette Schlecker ist mit einer Millionenklage gegen einen Röstkaffeehersteller gescheitert. Denn Schlecker wusste offenbar von Preisabsprachen.

Der Insolvenzverwalter von Schlecker, der Ulmer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Arndt Geiwitz, wollte 54 Millionen Euro von einer großen Kaffeerösterei - Schadensersatz wegen verbotener Preisabsprachen. Der Schaden sei Schlecker entstanden, weil die Rösterei zwischen 1999 und 2008 mit drei anderen Herstellern kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen und dies für Schlecker zu überhöhten Einkaufspreisen geführt habe.

Gericht: Schlecker war an Preisabsprachen beteiligt

Doch das Landgericht Stuttgart hat die Klage am Donnerstag abgewiesen. Die Begründung ist interessant, denn nach Ansicht der Richter war die Kette nicht nur in der Opferrolle. Schlecker habe schon allein deswegen keinen Anspruch auf Schadensersatz, weil sich die Drogeriekette aus Ehingen (Alb-Donau-Kreis) damals selbst an rechtswidrigen Vereinbarungen mit der Kaffeerösterei beteiligt hatte.

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Drogeriemarktkette soll "Anreize" bekommen haben

Schlecker habe nicht nur von den Absprachen mehrerer Kaffeeröster gewusst, sondern auch mit einer Rösterei Vereinbarungen über Endverkaufs- und Aktionspreise getroffen und damit selbst gegen das Kartellrecht verstoßen. Schlecker soll darüber hinaus die unter den Kaffeeröstern abgesprochenen Verkaufspreise weitestgehend eingehalten und dafür sogar "finanzielle Anreize" bekommen haben.

Die Drogeriemarktkette Schlecker hatte mehr als 50.000 Beschäftigte und 14.000 Filialen in ganz Europa. Im Jahr 2012 ging das Unternehmen von Anton Schlecker pleite. Rund 25.000 Menschen verloren daraufhin ihren Arbeitsplatz.

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