Im Fall des ermordeten 14-jährigen Mädchens aus Illerkirchberg hat der BGH eine Revision der Verteidigung abgelehnt. (Archivbild)

Verurteilung des Mörders bestätigt

Getötetes Mädchen aus Illerkirchberg: Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

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Rainer Schlenz
Rainer Schlenz
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Volker Wüst
Volker Wüst

Der Bundesgerichtshof hat die Revision im Fall des ermordeten Mädchens aus Illerkirchberg abgelehnt. Damit ist die Verurteilung des Mörders durch das Landgericht Ulm bestätigt.

Im Fall des im vergangenen Jahr ermordeten 14-jährigen Mädchens aus Illerkirchberg (Alb-Donau-Kreis) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Revision der Verteidigung abgelehnt.

BGH lehnt Revision ab: Urteil im Fall Illerkirchberg rechtskräftig

Mit der Ablehnung ist das Urteil gegen den 27-jährigen Eritreer, der als Asylbewerber aus Eritrea nach Deutschland gekommen war, rechtskräftig. Das hat der BGH am Montag mitgeteilt. Die Richter fanden keine Rechtsfehler. Das Urteil kann nun nicht mehr angefochten werden.

Vater des getöteten Mädchens und dessen Anwalt sind "erleichtert"

Der Vater des getöteten Mädchens war nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "erleichtert", teilte der Anwalt der Eltern mit. Dass der Bundesgerichtshof so entscheiden würde, habe der Anwalt erwartet, denn das Landgericht Ulm habe den Fall "penibel genau gearbeitet". Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs sei wichtig gewesen, nun könne die Familie einen Schritt nach vorn machen.

Die Verteidigerin des Täters erklärte am Montag, sie erhoffe sich für alle Beteiligten, aber auch für ihren Mandanten, dass man nun damit abschließen könne.

BGH bestätigt auch besondere Schwere der Schuld

Der Mann war vom Landgericht Ulm Anfang Juli zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden. Auch die vom Landgericht festgestellte besondere Schwere der Schuld hat der BGH bestätigt. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Mörders aus der Haft so gut wie ausgeschlossen.

Doch genau darum ging es der Verteidigung bei der Revision: Die besondere Schwere der Schuld. Deswegen kann der Täter erst Jahre später abgeschoben werden. Der Mann hat aber laut seiner Verteidigung den Wunsch, möglichst bald abgeschoben zu werden.

Eigentliches Ziel des Täters war Landratsamt in Ulm

Der 27-Jährige hatte Anfang Dezember 2022 das 14-jährige Mädchen auf seinem Weg zur Schule mit mehreren Messerstichen getötet und seine 13-jährige Freundin schwer verletzt. Der Täter hatte das Messer dem Urteil zufolge ursprünglich mit einem anderen Motiv eingesteckt. Er habe Mitarbeiter des Landratsamts im nahegelegenen Ulm töten wollen, weil diese ihm die Ausstellung eines Reisepasses verweigerten. Da er angenommen habe, die Mädchen hätten das Messer im Vorbeigehen gesehen, habe er sie angegriffen. Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen.

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