Angeklagter und Anwältin beim Prozess im Landgericht Ulm: Im Fall der tödlichen Messerattacke in Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis hält die Anwältin des verurteilten Täters an der Revision fest. Die schriftliche Urteilsbegründung liege vor, sie wolle nun die Revision begründen. (Archivbild)

Nach schriftlicher Urteilsbegründung

Mordfall Illerkirchberg: Anwältin des Täters hält an Revision fest

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Autor/in
Maren Haring
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Onlinefassung
Sabine Bauer
Sabine Bauer

Im Fall des Mordes von Illerkirchberg hält die Anwältin des in erster Instanz verurteilten Täters an der Revision fest und will sie nun begründen. Im Mittelpunkt steht die Frage der Abschiebung.

Im Fall der tödlichen Messerattacke von Illerkirchberg im Alb-Donau-Kreis hält die Anwältin des erstinstanzlich verurteilten Täters an der Revision fest. Die schriftliche Urteilsbegründung liege vor, sie wolle nun die Revision begründen.

"Besondere Schwere der Schuld" - meist keine vorzeitige Entlassung

Dabei gehe es um den Punkt "besondere Schwere der Schuld", erläutert die Verteidigerin in der "Neu-Ulmer Zeitung": Das Landgericht Ulm hatte den 27-jährigen Eritreer Anfang Juli wegen Mordes an einer 14-Jährigen in Illerkirchberg und versuchten Mordes an einer 13-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nahezu ausgeschlossen.

Anwältin will im Mordfall Illerkirchberg Revision weiterverfolgen

Dies habe zur Folge, dass eine Abschiebung ihres Mandanten womöglich erst Jahre später erfolgen könne. Der 27-Jährige habe aber den Wunsch, abgeschoben zu werden. Daher werde sie die Revision des Urteils weiterverfolgen, so die Anwältin. Ob und wann eine Abschiebung überhaupt möglich wäre, sei bislang aber nicht klar, hieß es weiter.

Die Anwältin des Angeklagten hatte im Juli gegen das Urteil des Landgerichts Ulm zunächst innerhalb der Ein-Wochen-Frist Rechtsmittel eingelegt, um die schriftliche Urteilsbegründung lesen zu können und dann letztendlich über die Revision zu entscheiden.

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