Ein 18-Jähriger aus Schwäbisch Gmünd muss wegen versuchten Totschlags für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Er hatte beim Schwäbisch Gmünder Stadtfest (Ostalbkreis) im Juni dieses Jahres einen Gleichaltrigen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt.
Verteidiger des Hauptangeklagten hatte Freispruch beantragt
Das Gericht geht davon aus, dass der Täter den unbewaffneten Kontrahenten bewusst mit dem Messer niedergestochen hat. Einerseits hatte das Opfer den Verurteilten zwar zuvor bei einer Auseinandersetzung geschlagen und dadurch provoziert. Andererseits hatte der Verurteilte mit mehreren Mitangeklagten noch am selben Tag Messerstechen trainiert - mit angedeutetem Stechen auch in den Oberschenkel.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte zuvor Freispruch beantragt. Er plädierte auf Notwehr und sagte, der 18-Jährige habe das Opfer nicht töten wollen. Der Staatsanwalt hatte bereits am vergangenen Freitag eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags gefordert. Vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes war er abgerückt.
Bei der Tat verletzte er das Opfer so schwer, dass der 18-Jährige nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte. Er bleibt vermutlich dauerhaft gehbehindert.