Im Prozess um den Angriff auf einen Polizisten in Ulm ist am Donnerstag am Landgericht das Urteil gefallen: Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung muss ein 24 Jahre alter Mann für elf Jahre ins Gefängnis, ein 25-Jähriger für zehn Jahre. Ein 18-Jähriger wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren verurteilt. Dieses Strafmaß hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Dem Opfer wurde ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen.
Gericht: Heimtücke und versuchte Vertuschung einer Straftat
Die beiden wesentlichen Merkmale der Tat waren laut Urteil Heimtücke und die versuchte Vertuschung einer anderen Tat. Heimtücke deshalb, weil die Angeklagten den Polizisten im Februar dieses Jahres in der Ulmer Innenstadt geplant in einen Hinterhalt lockten, ihn umzingelten und brutal auf ihn einschlugen. Plan war laut Urteil von vornherein, den 25-Jährigen so sehr zu schlagen und zu treten, dass sich dieser anschließend an nichts mehr erinnern könnte. Dafür hätten die Angeklagten auch den Tod des Polizisten in Kauf genommen und sie hätten auch geglaubt, er würde sterben. Der Angriff sollte eine weitere Straftat vertuschen, nämlich den geplanten Einbruch in ein nahe gelegenes Eiscafé. Die drei Angeklagten sind zum Teil erheblich vorbestraft.
Polizist setzte vor Angriff noch Notruf ab
Der im Bereich des Polizeipräsidiums Mannheim tätige Polizist war wegen einer Fortbildung in Ulm. Kurz vor dem Angriff hatte er im Ulmer Präsidium seine Dienstwaffe abgegeben und war in Zivil unterwegs. Er hatte die Männer und einen damals 13-jährigen Jungen angesprochen, weil sie maskiert waren und ihm verdächtig erschienen. Der 25-jährige verständigte den Notruf und wollte der Gruppe folgen, als er angegriffen wurde.
Verteidigung sah Angriff in Ulm als gefährliche Körperverletzung
Die Verteidigung hatte am Mittwoch für alle drei Angeklagten deutlich geringere Haftstrafen gefordert. Sie plädierte auf Urteile wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht wegen versuchten Mordes: fünf und viereinhalb Jahre Haft für zwei Angeklagte, für den Heranwachsenden zwei Jahre Haft.
Ermittlungen gegen Jugendlichen eingestellt
Gegen einen heute 14-jährigen mutmaßlich Tatbeteiligten waren die Ermittlungen eingestellt worden, da er zur Tatzeit erst 13 Jahre alt und damit strafunmündig war. Er hatte Ende Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Prozess ausgesagt.