Prozess wegen versuchten Totschlags

Urteil: Bewährungsstrafe nach Angriff auf Lehrer in Ulm

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Jürgen Klotz
Jürgen Klotz

Ein ehemaliger Schüler ist nach einem Angriff auf einen Lehrer in Ulm wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wer die Tat begangen hat, bleibt damit unklar.

Das Landgericht Ulm urteilte am Mittwochnachmittag: Der Angeklagte ist der Beihilfe schuldig - die Tat selbst konnte dem ehemaligen Schüler des Opfers aber nicht nachgewiesen werden. Schon am Montag war der 23-Jährige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil laut Gericht kein dringender Tatverdacht mehr gegen ihn bestand. Bei der Verhandlung am Mittwoch wurde erneut plädiert, wiederum in nichtöffentlicher Sitzung.

Wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung bekam der 23-Jährige eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Außerdem muss der junge Mann ein Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro an den Lehrer zahlen.

Angriff auf Lehrer der Sägefeldschule - wer ist der Täter?

Einen anderen Tatverdächtigen für den Angriff Ende Februar an der Sägefeldschule in Ulm-Wiblingen gibt es aktuell nicht. Im Februar war dort ein 34-jähriger Lehrer niedergeprügelt und lebensgefährlich verletzt worden. Der 23-jährige ehemalige Schüler stand seit Anfang November als Angeklagter vor Gericht.

Im Prozess um den Angriff auf einen Lehrer der Ulmer Sägefeldschule wird am Mittwoch das Urteil erwartet. Der Angeklagte war zuvor überraschend aus der U-Haft entlassen worden.
Im Prozess um den Angriff auf einen Lehrer der Ulmer Sägefeldschule ist der Angeklagte am Mittwoch der Beihilfe schuldig gesprochen worden. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten war in der Verhandlung am Montag überraschend aufgehoben worden.

Sein Handy war am Tattag, dem 26. Februar, im Bereich des Tatorts mehrfach in eine Mobilfunkzelle eingeloggt. Mithilfe der Nutzungs- und Verwendungsdaten des Handys konnte detailliert nachgewiesen werden, wo sich der Angeklagte an diesem Tag aufgehalten hatte. Vor Ort war außerdem DNA des Angeklagten an Zigarettenstummeln nachgewiesen worden.

Mitte März wurde er festgenommen. Der Haftbefehl wurde am Montag allerdings wieder aufgehoben, nachdem wichtige Indizien entkräftet worden waren.

Staatsanwaltschaft plädiert erneut für Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft blieb auch am Mittwoch beim Vorwurf des versuchten Totschlags und einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Sie will nun prüfen, ob sie Revision gegen das Urteil einlegen wird. Die Verteidigung beantragte erneut Freispruch. Bereits zu Beginn des Prozesses hatte der Verteidiger des Angeklagten angegeben, sein Mandant habe nichts mit der Tat zu tun. Die Verteidigung kündigte an, Revision einlegen zu wollen.

Zigarettenstummel: Gutachten sorgt für Wende im Prozess

Der vergangene Montag hatte für eine Wende im Prozess gesorgt: Ein Sachverständiger hatte ein Gutachten präsentiert, wonach die Zigarettenstummel mit der DNA des Angeklagten, die am Tatort gefunden worden waren, schon länger an der Schule gelegen haben könnten, auch schon vor dem Angriff auf den Lehrer. Mit den Kippen wollte die Staatsanwaltschaft beweisen, dass der 23-Jährige zum Tatzeitpunkt an der Sägefeldschule war.

War das Opfer auch Täter?

In dem Prozess waren außerdem brisante Details über die Beziehung des Lehrers zu Schülern bekanntgeworden. Ein Polizeibeamter hatte in dem Prozess vor dem Landgericht Ulm ausgesagt und geschildert, was auf dem Handy des Lehrers gefunden wurde: In passwortgeschützten Ordnern sollen demnach Fotos von mindestens 23 ehemaligen Schülern gewesen sein.

Die Fotos und auch Videos sollen sexuelle Handlungen zeigen. Sie stammen aus den Jahren 2016 bis 2023. Einige der betroffenen Schüler waren da erst 13 Jahre alt. Fotos oder Videos, die den Angeklagten zeigen, wurden nicht auf dem Handy gefunden.

Die Staatsanwaltschaft war sich zunächst sicher, dass der Angeklagte den Lehrer aus Rache wegen der sexuellen Übergriffe auf Schüler niedergeschlagen hat. An den Angriff kann sich das Opfer aber nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern. Inzwischen hat ein Gutachten ergeben, dass der damals lebensgefährlich verletzte Lehrer derzeit nicht verhandlungsfähig ist.

Die Staatsanwaltschaft will die Verhandlungsfähigkeit zu gegebener Zeit erneut prüfen lassen. Offenbar reichen die Erkenntnisse der Behörde aus, um den Lehrer anzuklagen.

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