Untersuchungsausschuss im Landtag

Polizei-Affäre: Gewerkschafts-Chef kritisiert Beförderungspraxis bei BW-Polizei

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Ein "Vorgang mit Geschmäckle": Im Untersuchungsausschuss des Landtags zur Polizei-Affäre wurde die Beförderungspraxis für Führungspositionen bei der BW-Polizei stark kritisiert.

Im Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags um die Polizei-Affäre hat der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DpolG), Ralf Kusterer, die Beförderungspraxis für Führungsfunktionen bei der Polizei kritisiert. Dabei bezeichnete er auch die steile Karriere des Polizeiinspekteurs als "Vorgang mit Geschmäckle“.

Nach Kusterers Aussagen fehlt im Beförderungsprozess der Polizei eine Kontrollinstanz. Konkret seien Beurteilungen für Führungspositionen leicht manipulierbar und würden von keiner Instanz geprüft werden.

Ging die Beförderung des Polizeiinspekteurs mit rechten Dingen zu?

Das Auswahlverfahren für Führungspositionen in der Polizei wurde im Untersuchungsausschuss bereits kritisiert: So berichtete der ehemalige Chef des Landeskriminalamts, Ralf Michelfelder, von einer ungeeigneten Neubesetzung des LKA-Vizepräsidenten im Jahr 2019. Laut Michelfelder war der Posten damals an den heutigen Polizeiinspekteur Andreas R. gegangen, obwohl dieser nicht das nötige fachliche Niveau besaß und sogar ein "Sicherheitsrisiko" darstellte.

Trotz weiterer qualifizierter Kandidaten habe das Innenministerium seinen Kandidaten durchsetzen wollen. Damals sei laut Kusterer auch der heutige Migrationsstaatssekretär und CDU-Landtagsabgeordnete Siegfried Lorek ein Fürsprecher der Beförderung gewesen.

Nur ein Jahr später wurde Andreas R. zum Polizeiinspekteur befördert - dem obersten Polizisten des Landes. Die Frage, wie Andreas R. trotz Verfehlungen bei der baden-württembergischen Polizei eine so steile Karriere hinlegen konnte, soll im Untersuchungsausschuss geklärt werden.

Polizeiinspekteur seit zweieinhalb Jahren vom Dienst freigestellt

Der Polizeiinspekteur des Landes ist seit zweieinhalb Jahren vom Dienst freigestellt. Er stand wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vor Gericht und wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dem Spitzenbeamten wurde vorgeworfen, eine jüngere Hauptkommissarin sexuell genötigt zu haben.

Im Untersuchungsausschuss des Landtags geht es aufgrund des Falles um die Beförderungspraxis und das Thema sexuelle Belästigung bei der Polizei.

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