Drei Männer mussten sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Freiburg verantworten: Im April vergangenen Jahres hatten sich zwei der Männer ein Rennen mit ihren hochmotorisierten Autos geliefert. Der dritte Angeklagte hatte hierfür die Fahrspur blockiert. Einer der Fahrer war zudem stark betrunken. Alle drei gestanden die Tat ein.
Führerschein nach dem Autorennen entzogen
Kulisse des Autorennens war die B31 im Kappler Tunnel: Der jüngste der drei Fahrer, ein 24-Jähriger, blockierte die zweispurige Fahrbahn in der Mitte, um andere Fahrzeuge am Vorbeifahren zu hindern. Daraufhin erhöhten die beiden anderen, ein 27- und ein 37-jähriger Mann, ihre Geschwindigkeit und lieferten sich ein Rennen. Bei der anschließenden Polizeikontrolle fiel bei dem 27-Jährigen zudem auf, dass er stark alkoholisiert war. Den beiden älteren wurde in dieser Nacht der Führerschein abgenommen.
Baden-Württemberg Immer mehr illegale Autorennen 🏎️💨
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Angeklagter verlor ohne Führerschein seinen Job
Das Verfahren wurde unter anderem durch die Krankheit der zuständigen Richterin stark verzögert. Dies hatte für den ältesten der drei Angeklagten auch finanzielle Folgen. Nachdem ihm in jener Nacht der Führerschein abgenommen wurde, verlor er seine Arbeitsstelle, für die er auf ein Auto angewiesen war. Seitdem musste der Angeklagte auf Erspartes und die Unterstützung seiner Eltern zurückgreifen, um den Unterhalt seines Sohnes zu zahlen. Sein Verteidiger argumentierte daher, dass diese Folgen dem Angeklagten bereits eine Lehre waren. Aufgrund dieser besonderen Situation wurde seine Geldstrafe auf 30 Tagessätze à 10 Euro herabgesetzt. Das sorgte bei der Urteilsverkündung sichtlich für Erleichterung bei dem 37-jährigen, der seinem Verteidiger zufrieden zunickte.
Dass die Tat bereits ein Jahr zurückliegt, hatte außerdem zur Folge, dass das sechsmonatige Fahrverbot der beiden älteren Angeklagten nun bereits verstrichen ist. Nach der Urteilsverkündung wurde beiden der Führerschein wieder ausgehändigt.
3.000 Euro - höchste Geldstrafe im Prozess
Die höchste Strafe erhielt der 27-Jährige, dem neben dem verbotenen Autorennen auch fahrlässige Trunkenheit im Verkehr zur Last gelegt wurde. Sein Urteil lautete auf 60 Tagessätze à 50 Euro. Diese Strafe werde der Angeklagte als Denkzettel akzeptieren, so sein Verteidiger.
Rennen war laut Verteidiger spontan
Der Verteidiger des jüngsten Angeklagten gab zu bedenken, dass das Rennen - anders als vom Staatsanwalt dargestellt - nicht geplant war. Es habe sich eher um eine Spontanaktion gehandelt. Zu dieser Stunde habe es im Kappler Tunnel keinen Verkehr gegeben, den der Angeklagte hätte aufhalten können. Der 24-Jährige wurde schlussendlich zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen à 50 Euro und zu einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.