Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt

OLG hebt Freispruch für Freiburger Klimaaktivisten auf

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Owusu Künzel
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Autor/in
Gigi Deppe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Dienstag einen Freispruch eines Freiburger Klimaaktivisten gekippt. Der Fall wurde ans Amtsgericht zurückverwiesen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat am Dienstag keine grundsätzliche Entscheidung getroffen, ob es sich in diesem Falle um Nötigung handelt. Das Urteil des Amtsgerichtes Freiburg, das einen 32-Jährigen freigesprochen hatte, sei zu lückenhaft, um dies beurteilen zu können, sagte die Vorsitzende Richterin. Es müssten nun neue Feststellungen einer anderen Kammer des Amtsgerichtes getroffen werden.

Fraglich ob Freispruch bestehen bleibt

Ob es bei dem Freispruch des Klimaaktivsten bleibt, ist nicht sicher. Der Mann hatte 2022 zusammen mit anderen Beteiligten Straßen in Freiburg blockiert und dadurch Staus verursacht. Ziel der Gruppe: Aufmerksam machen auf Klimawandel, CO2-Ausstoß und Lebensmittelverschwendung. Für seine Aktion wurde der Mann wegen Nötigung angeklagt - und im selben Jahr freigesprochen.

Weitere Fragen offen

Das Amtsgericht Freiburg entschied damals, dass die Tat des Mannes nicht verwerflich war, also nicht besonders zu missbilligen. Dabei bezog es sich auch auf die Bedrohung durch den Klimawandel. Diesen Freispruch hat die zweite Instanz, das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt nicht bestätigt, sondern das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben. Es müssten noch mehr Details ermittelt werden – etwa, wie lang die Aktion genau gedauert hat und inwiefern es Autofahrern möglich war, der Blockade auszuweichen. Erst dann könne beurteilt werden, ob es sich um eine verwerfliche und damit strafbare Nötigung handelte.

Bisher nur wenige OLG-Urteile zu Straßenblockaden

Grundsätzlich halten die Richter es allerdings für möglich, dass hier eine Strafe verhängt werden muss. Da es bislang in Deutschland nur wenige obergerichtliche Urteile zur letzten Generation gibt, könnte das eine Richtschnur für andere Strafverfahren der Klimaaktivisten werden. Allerdings haben diese im Januar angekündigt, keine Straßenblockaden mehr zu machen. 

Urteile in anderen Bundesländern wegen Nötigung

Gerichte anderer Bundesländer haben solche Blockaden bereits als Nötigung gewertet. So hatte das Kammergericht Berlin vor einer Woche eine Verurteilung eines Mannes wegen Nötigung nach einer Straßenblockade bestätigt. In einem ähnlichen Fall hatte im vergangenen Jahr auch das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden und einen Heranwachsenden nach einer Straßenblockade wegen Nötigung verurteilt.

Drei Aktivisten in Baden-Württemberg bereits zu Haft verurteilt

In Baden-Württemberg sind bisher mehrfach Klimaaktivisten von unteren Instanzen deswegen verurteilt worden. So entschied das Amtsgericht Heilbronn im letzten Jahr, dass drei Aktivisten für mehrere Monate ohne Bewährung ins Gefängnis müssen. Gegen weitere wurden Geldstrafen verhängt.

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