Weil sie nur ein paar Stunden nach einer Verurteilung direkt wieder eine Straße blockierten, müssen drei Aktivisten der "Letzten Generation" nun für mehrere Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Heilbronn verurteilte zwei Männer und eine Frau wegen Nötigung zu Freiheitsstrafen von fünf, vier und drei Monaten ohne Bewährung.
Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der "Letzten Generation" verhängt wurde. Ein weiterer Angeklagter wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gesamtstrafe steht noch nicht fest
Die Gesamtstrafe für die Aktivisten steht noch nicht fest. Diese wird verhängt, wenn die Urteile aus dem ersten und dem zweiten Prozess rechtskräftig sind. Drei der in einem ersten Prozess verurteilten Aktivistinnen und Aktivisten sollen Anfang März direkt nach der Verhandlung abermals den Straßenverkehr in Heilbronn blockiert haben. Die Polizei habe dies aber verhindern können, so die Staatsanwaltschaft. Zwei hätten sich aber, um die Räumung zu erschweren, aneinander festgeklebt. Erst nach über einer Stunde konnte die Straße wieder freigegeben werden. Es hatte sich ein bis zu eineinhalb Kilometer langer Stau gebildet.
Mit der Aktion hätten die Aktivisten ihren Unmut über das vorhergegangene Urteil medial wirksam zum Ausdruck bringen wollen, sagte die Staatsanwältin. "Eine schnellere Rückfallgeschwindigkeit kann es nicht geben." Die Angeklagten seien "völlig unbelehrbar".
Darauf ging auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung ein. "Sie haben das erste Urteil nicht zum Anlass genommen, ihr Verhalten zu hinterfragen", sagte sie. Weil drei der vier Angeklagten in der Verhandlung betont hätten, weiter Straßen blockieren zu wollen, habe sie die Freiheitsstrafen verhängen müssen. "Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass Sie nichts anderes beeindruckt", sagte sie in Richtung der Angeklagten.
Aktivisten singen im Gerichtssaal - Richterin verbannt das Publikum
Die Aktivisten sahen das anders und betonten im Prozess, sie hätten mit der Protestaktion auf die aus ihrer Sicht mangelhaften Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels aufmerksam machen wollen. "Ich möchte später zu den Menschen gehören, die sagen können: Ich habe alles in meiner Macht stehende getan, um den Klimawandel aufzuhalten", sagte einer der Angeklagten. Ein anderer betonte, er sehe zur Zeit keine anderen wirksamen Protestformen als die Straßenblockaden. Man sei absolut friedlich, zerstöre nichts und drohe niemandem Gewalt an, sagte die Angeklagte. "Ich sehe unseren Protest nicht als Verbrechen."
Während des letzten Wortes eines der Angeklagten kam es zum Eklat: Die Angeklagten begannen zu singen, Teile des Publikums applaudierten. Die Richterin ließ den Saal kurzzeitig räumen und schloss Teile der Zuschauerinnen und Zuschauer von der Verhandlung aus. Schon zuvor hatte es immer wieder Applaus aus dem Zuschauerraum und Ermahnungen von der Richterin gegeben, das Verfahren nicht zu stören.
Aktivist: Nehme Konsequenzen in Kauf
Einer der Aktivisten, Moritz Riedacher, sagte dem SWR, er nehme die Konsequenzen in Kauf. Für ihn gehe es um den Schutz der Lebensgrundlagen. Auch wenn es hierbei um eine Haftstrafe gehe, die dann wahrscheinlich auch im Führungszeugnis auftauche.
Mahnwache und Aktion auf dem Weg zum Gericht
Auch im Vorfeld des Prozesses am Montag gab es bereits eine Aktion: Ein Aktivist wollte mit einem Holzgestell mit den Abmessungen eines Autos die Allee entlang zum Gericht laufen, wurde dann jedoch auf Höhe der Harmonie von der Polizei gestoppt.
Die Beamtinnen und Beamten untersagten dem Aktivisten, weiter auf der Straße zu laufen, boten jedoch an, er könne den Gehweg nutzen. Da sich dieser weigerte, standen sich beide Parteien für längere Zeit gegenüber.
Vor dem Gerichtsgebäude selbst versammelten sich rund 30 Menschen zu einer Mahnwache. Vertreten waren verschiedene Gruppierungen wie die "Letzte Generation" oder Fridays for Future.