Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg dürfen seit Juli Anträge zum Anbau von Cannabis stellen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat als zuständige Behörde aber noch keine Betriebserlaubnis erteilt. Das geht aus einer Antwort des Umweltministeriums auf eine Anfrage der CDU im Landtag hervor.
Erste Genehmigungen für Cannabis-Clubs könnten im Herbst kommen
Der Grund: die neue und komplexe Gesetzeslage. Die eingereichten Unterlagen hätten noch deutlichen Nachbesserungsbedarf, heißt es aus dem Regierungspräsidium. Mit ersten Genehmigungen sei nach jetzigem Stand aber noch im Herbst zu rechnen.
Die Behörde bearbeitet insgesamt 64 Anträge, gut ein Drittel davon "intensiv". Die Anträge werden den Angaben zufolge nach der Reihenfolge ihres Eingangs geprüft, abgelehnt wurde noch kein Antrag.
In den Clubs dürfen volljährige Menschen Cannabis anbauen
Nach der Freigabe von Cannabis und der Genehmigung des privaten Anbaus dürfen seit dem 1. Juli auch nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen mit maximal 500 Mitgliedern einen Antrag auf Zulassung stellen. Innerhalb der Clubs können volljährige Menschen Cannabis anbauen und unter den Mitgliedern zum Eigenkonsum abgeben. Die Vereine brauchen aber eine behördliche Betriebserlaubnis und sollen regelmäßig kontrolliert werden.