Noch im Herbst sollen die ersten Anbauvereine in Baden-Württemberg ihre Genehmigung erhalten. "Wir sehen einige Anträge auf einem guten Weg", sagte eine Sprecherin des Regierungspräsidiums Freiburg dem SWR. Die Behörde ist für die Anbau-Genehmigung im ganzen Bundesland verantwortlich.
Im Rahmen der Teil-Legalisierung von Cannabis können seit dem 1. Juli auch Anbauvereine, sogenannte Cannabis Social Clubs, eine Lizenz für den Anbau von Cannabis beantragen. Bisher hätten 61 Vereine einen Antrag gestellt, die nach der Reihenfolge des Eingangs geprüft werden, so das Regierungspräsidium. Aktuell bearbeitet die Behörde 22 Anträge intensiver. Doch die Gesetzeslage sei komplex, gibt das Regierungspräsidium zu bedenken. Deshalb gebe es auch bei gut aufbereiteten Antragsunterlagen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Aus diesem Grund habe die Behörde noch keine Erlaubnisse erteilt. Die Vereine würden aber professionell und verständnisvoll mit der Situation umgehen und sich aktiv auf die Hilfestellungen der Behörde einlassen, so die Sprecherin.
Diese Regeln gelten für Cannabis Social Clubs
Für eine Genehmigung müssen die Vereine eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem dürfen sie Cannabis nur für Erwachsene ab 18 Jahren zum Eigenkonsum anbauen. Werbung und gewerblicher Vertrieb sind untersagt und die Clubs müssen einen Abstand von 200 Metern zu Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten einhalten. Und genau diese Abstandsregelung stellt die Vereine vor eine Herausforderung.
Wie Christoph Lehner vom Hanfverband Rhein-Neckar und dem Rising Flowers Cannabis Social Club Heidelberg berichtet, fielen bei der Suche nach einem geeigneten Standort viele Immobilien weg. Denn scheitern könne es an einem Reiterhof in der Nähe, der auch Kinder- und Jugendreiten anbietet, oder dass die Schülerhilfe einen Sitz dort habe. Jetzt habe der Verein schließlich eine Halle bei Ludwigshafen gefunden. Aber: Es gibt in der 200-Meter-Zone ein Einkaufszentrum mit einem Spielwarengeschäft. "Das hat noch nicht zum Ausschluss geführt, aber sie (die Behörde) behält sich den Ausschluss vor", sagt Lehner. "Das ist für mich schwer nachzuvollziehen."
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Außerdem sei es schwierig, überhaupt Vermieter zu finden, die Immobilien an die Cannabis-Clubs vermieten möchten. Als Backup-Plan hat der Verein eine Halle in Rheinland-Pfalz gefunden, der für die Produktion genutzt werden soll. Für die Abgabestelle ist der Verein aber noch auf der Suche nach einem passenden Standort in Baden-Württemberg, da die Mitglieder dafür nicht in ein anderes Bundesland fahren sollen. Lehner betont aber, dass der Austausch mit dem Regierungspräsidium sehr konstruktiv sei. "Die haben sich das ganz genau durchgelesen und hatten an einigen Stellen auch Anregungen."
50.000 Euro für Sicherheitsmaßnahmen von Social Clubs
Etwas weiter im Genehmigungsprozess ist der Verein PureLeaf CSC Konstanz. Nachdem der Verein einige Änderungen vornehmen und Unterlagen nachreichen musste, wurden Anfang September alle Dokumente bestätigt, sagt Julius Auffermann von PureLeaf. Der Verein habe dann darauf gewartet, dass er jetzt endlich die Genehmigung bekomme. "Aber es kam dann eine Mail, dass wir uns mit der Kriminalpolizei vor Ort treffen sollen, um die Sicherheitsmaßnahmen zu besprechen."
Nach dem Termin mit der Polizei hat der Verein eine Liste von Maßnahmen bekommen, die er noch umsetzen soll. Die Anforderungen seien für einen nicht-kommerziellen Verein extrem hoch. Beispielsweise müsse das Gebäude von einem zwei Meter hohen Zaun mit Übersteig- und Untergrabschutz umgeben sein.
Etwa 50.000 Euro habe der Verein bereits für Sicherheitsmaßnahmen wie Kameras, Alarmanlagen und einen Sicherheitsdienst eingeplant.
Erste Cannabis-Ernte in BW lässt noch auf sich warten
Der Konstanzer Verein kritisiert, dass Gesetz sei nicht konkret genug. "Es wäre besser gewesen, wenn das Gesetz da ein bisschen klarer gewesen wäre. Es ist ein komplexes Gesetz, und man muss sich sehr viel damit auseinandersetzen", so Auffermann. Im Falle der Sicherheitsvorkehrungen zum Beispiel gebe es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben, wie diese aussehen sollten. "Am Ende des Tages ist es eine Einzelabnahme und es gibt keine gültigen Regeln, die für alle Vereine in Baden-Württemberg gelten. Es herrscht sehr viel Unklarheit bei den Vereinen."
Auffermann geht zwar davon aus, dass sein Verein in den nächsten drei bis vier Wochen die Genehmigung erhalten wird, aber bis zur ersten Ernte dauere es noch. "Wenn wir die Genehmigung bekommen, dann bauen wir alle sicherheitstechnischen Maßnahmen ein. Wir warten damit noch, weil es für uns ein hohes finanzielles Risiko ist, einen Standort jetzt auszubauen und am Ende haben wir keine Genehmigung", erklärt Auffermann. Und wenn dann die Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt seien, dann könne man endlich mit dem Anbau der Pflanzen loslegen, hofft er.