Urteil zur Pressefreiheit

Revision verworfen - Freispruch von RDL-Redakteur wird rechtskräftig

Stand
Autor/in
Paula Zeiler
Frau mit Brille und mittellangen Haaren trägt eine Bluse.
Onlinefassung
Ulrike Liszkowski
Bild von SWR-Redakteurin Ulrike Liszkowski

Der Freispruch eines Freiburger Redakteurs von Radio Dreyeckland vom Vorwurf der Unterstützung einer verbotenen Vereinigung wird rechtskräftig. Die Revision dagegen wurde verworfen.

Gut drei Monate nach dem Freispruch des RDL-Redakteurs vom Vorwurf der Unterstützung der verbotenen Vereinigung "linksunten.indymedia" wird das Urteil rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die Revision, die sie ursprünglich eingelegt hatte, nicht weiterverfolgt. Er sei froh und erleichtert, dass dieses Verfahren nun endlich beendet sei, so der betroffene Redakteur von Radio Dreyeckland in Freiburg. Auch wenn die Verunsicherung, die durch die Hausdurchsuchung verursacht wurde, bliebe. Eine Verfassungsbeschwerde von ihm gegen die Durchsuchung sei weiterhin anhängig.

Staatsanwaltschaft zieht Revision verspätet zurück

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte gegen das Urteil von 6. Juni 2024 zunächst Revision eingelegt. Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft hätte die Staatsanwaltschaft dann die Erfolgsaussichten der Revision geprüft und sei zu dem Schluss gekommen, dass diese als gering einzuschätzen seien. Deshalb seien keine Revisionsanträge gestellt worden und die Revision letztlich zurückgenommen worden. Das geschah allerdings verspätet.

Das Landgericht Karlsruhe hatte die die Revision schon als unzulässig verworfen. Wenn die Staatsanwaltschaft nicht binnen einer Woche dagegen vorgeht, ist der Freispruch für den Redakteur rechtskräftig. Laut Staatsanwaltschaft werden die beschlagnahmten Daten gelöscht und die Datenträger zurückgegeben, sobald das Gerichtsverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist.

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