Im Elsass hat es jüngst drei Brände in Häusern gegeben, die über das Portal Airbnb vermietet wurden. Bei dem Brand in Wintzenheim Anfang September sind elf Menschen gestorben. Das löste nun die Diskussion aus: Wie sicher sind eigentlich Unterkünfte vom Internet-Portal Airbnb? Haben Ferienwohnungen doch niedrigere Sicherheitsanforderungen beim Brandschutz wie professionelle Übernachtungsbetriebe.
Hotels und Pensionen haben höhere Sicherheitsauflagen
Professionelle Übernachtungsbetriebe beklagen Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Portal Airbnb. Sie selbst müssten viel Geld in Brandschutz und Sicherheit investieren. Denn Hotels und Pensionen müssen Feuerlöscher installieren und Fluchtwege kennzeichnen.
Das Problem unterschiedlicher Sicherheitsstandards gegenüber zu Ferienwohnungen wird auch in Deutschland kritisiert. "Die Vorschriften (bei Ferienwohnungen) sollten die gleichen sein wie beim professionellen Beherbergungsbetrieb", sagt Alexander Hangleiter vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) in Freiburg. Denn auch ein Gast, der sich in dem Haus nicht auskennt, müsse nachts bei einem Brand blindlings den Fluchtweg finden.
Colmars Bürgermeister fordert mehr Sicherheit
Bei dem Gebäude im elsässischen Wintzenheim waren Feriengruppen untergebracht. Hier hätten eigentlich verstärkte Brandschutz- und Notfallvorschriften gelten müssen. Colmars Bürgermeister, Eric Straumann, fordert seither, dass die Sicherheitsmaßnahmen bei solchen Ferienwohnungen konsequent verschärft werden.
Brand mit elf Toten in Ferienunterkunft für Menschen mit Behinderung Tödliches Feuer in Wintzenheim: Untersuchung zeigt Versäumnisse
Nach dem Brand mit elf Toten im elsässischen Wintzenheim wurde in Paris ein ausführlicher Untersuchungsbericht veröffentlicht. Er deckt eine Reihe von grundlegenden Fehlern auf.
Seiner Meinung nach sollte es in solchen Gebäuden Vorrichtungen geben, mit denen Gäste den Feueralarm auslösen können. Außerdem sollte es grundsätzlich Feuerlöscher geben. Und die Elektrik in Wohnungen, die öffentlich vermietet werden, müsse überprüft werden. Einmal nach der Inbetriebnahme und dann regelmäßig alle fünf Jahre, findet Straumann.