Sechs Wochen nach dem Unglück im Elsass, etwa 50 Kilometer von Freiburg entfernt, hat das zuständige Ministerium für Solidarität und Familien einen fast 200 Seiten langen Untersuchungsbericht der Sozialaufsicht veröffentlicht und Sofortmaßnahmen angekündigt. Die Untersuchung hat aufgedeckt, dass es eine Reihe von Versäumnissen gab und die staatlichen Kontrollinstanzen versagten.
Für das Gebäude, in dem mehrere Feriengruppen untergebracht waren, hätten verstärkte Brandschutz- und Notfallvorschriften gelten und kontrolliert werden müssen. Aber die Zuständigkeiten derjenigen, die die Aufenthalte organisieren, und der staatlichen Stellen, die dies überwachen, waren unzureichend geregelt - auf nationaler, regionaler und abteilungsbezogener Ebene.
Fehler im System sollen schnell behoben werden
Die Sicherheit von Urlaubern mit Behinderungen müsse gewährleistet werden, heißt es aus dem Ministerium, ihr Recht auf Urlaub dürfe nicht in Frage stehen. Noch diese Woche werde ein Rundschreiben an die Organisatoren von Ferien für Menschen mit Behinderung rausgehen, damit sie sicherstellen, dass die Unterkünfte alle Vorschriften einhalten. Und an die Behörden, die nur noch Aufenthalte genehmigen sollen, wo das dokumentiert ist.
Brand in Wintzenheim wird außerdem strafrechtlich aufgearbeitet
Die Rolle des Eigentümers des verbrannten Gebäudes oder des Bürgermeisters von Wintzenheim ist ausdrücklich nicht Gegenstand dieses Berichts der Sozialaufsicht. Parallel ermittelt im Fall Wintzenheim die Staatsanwaltschaft in Paris wegen fahrlässiger Tötung. Es geht auch um Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitspflichten.
Aufgrund der großen Opferzahl und des Umfangs der Untersuchungen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Colmar den Fall an die Staatsanwaltschaft Paris übergeben. Bei dem Feuer in der Unterkunft in Wintzenheim waren am 9. August zehn Erwachsene mit einer Lernbehinderung und einer ihrer Betreuer ums Leben gekommen.