Verdacht auf fahrlässige Tötung

Nach Brand in Ferienunterkunft im Elsass: Ermittlungen gegen Betreiberin

Stand

Zwei Monate nach dem Brand mit elf Toten im elsässischen Wintzenheim wird gegen die Betreiberin der Ferienunterkunft ermittelt. Im Raum steht der Verdacht auf fahrlässige Tötung.

Bei dem Feuer in der Unterkunft im elsässischen Wintzenheim, rund 50 Kilometer von Freiburg entfernt, waren am 9. August zehn Erwachsene mit einer Lernbehinderung und einer ihrer Betreuer ums Leben gekommen. Aufgrund der großen Opferzahl und des Umfangs der Untersuchungen hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Colmar den Fall an die Staatsanwaltschaft Paris übergeben. Sie ermittelt nun, rund zwei Monate nach dem tödlichen Brand, gegen die Betreiberin der Ferienunterkunft wegen fahrlässiger Tötung.

Betreiberin soll Sicherheitsprüfungen nicht eingehalten haben

Die Staatsanwaltschaft Paris verdächtigt die Betreiberin, die umgebaute Scheune ohne Genehmigung betrieben zu haben. Sicherheitsprüfungen habe sie umgangen, indem sie die Größe der Unterkunft und die Art der Nutzung nicht angegeben habe. Die Betreiberin steht nun unter gerichtlicher Kontrolle und muss 15.000 Euro Kaution hinterlegen. Außerdem darf sie bis auf Weiteres keinerlei touristische Bleibe mehr verwalten. Gegen die Ferienorganisation, über die die Gruppen von Menschen mit leichter geistiger Behinderung ihren Urlaub gebucht hatte, wird vorerst nicht ermittelt.

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Untersuchungsbericht deckte Fehler auf

Bereits sechs Wochen nach dem Unglück im Elsass hatte das zuständige Ministerium für Solidarität und Familien einen fast 200 Seiten langen Untersuchungsbericht der Sozialaufsicht veröffentlicht und Sofortmaßnahmen angekündigt. Die Untersuchung hatte eine Reihe von Versäumnissen aufgedeckt und dass die staatlichen Kontrollinstanzen versagt hatten.

Für das Gebäude, in dem mehrere Feriengruppen untergebracht waren, hätten verstärkte Brandschutz- und Notfallvorschriften gelten und kontrolliert werden müssen. Aber die Zuständigkeiten derer, die die Aufenthalte organisierten, und der staatlichen Stellen, die dies überwachen, waren unzureichend geregelt - auf nationaler, regionaler und abteilungsbezogener Ebene.

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