Das Landgericht Freiburg sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte das fünfjährige Kind seiner Partnerin mindestens 20 mal in der gemeinsamen Wohnung im Landkreis Emmendingen sexuell missbraucht hatte. Er hatte davon auch Videoaufnahmen gemacht. Der 41-Jährige nahm das Urteil regungslos mit gesenktem Kopf hin.
Keine Sicherungsverwahrung nach der Haft
Das Gericht ordnete nach Verbüßen der Gefängnisstrafe keine Sicherungsverwahrung an. Die vorsitzende Richterin erklärte aber, die Pädophilie werde den Verurteilten das ganze Leben über begleiten. Sie empfahl dem Mann, die Zeit im Gefängnis zur Therapie nutzen.
SWR-Reporter Freddy Kunzelmann berichtet im Radio über das Urteil:
Zu seinen Gunsten beurteilte das Gericht, dass der 41-Jährige die Taten in der Verhandlung vollständig eingeräumt und Reue sowie die Therapiebereitschaft gezeigt hatte.
Zu seinen Lasten wurde das junge Alter des Kindes ausgelegt und die Tatsache, dass das Kind wegen der seelischen Folgen des Missbrauchs in psychologische Behandlung musste.
Die Staatsanwaltschaft hatte vergangene Woche vor dem Freiburger Landgericht sechs Jahre Haft für den angeklagten 41-Jährigen gefordert. Sein Verteidiger hatte für nicht mehr als vier Jahre Haft plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.