Plädoyers im Prozess vor dem Landgericht

Tochter der Partnerin missbraucht? Haftstrafe in Freiburger Prozess gefordert

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Wera Engelhardt
Wera Engelhardt

Dass der Mann die kleine Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht hat, daran haben die Prozessbeteiligten keine Zweifel. Bleibt die Frage: Wird er so etwas wieder tun?

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat sechs Jahre Haft für einen angeklagten 41-Jährigen gefordert, der die kleine Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach zum Teil schwer sexuell missbraucht haben soll. Sein Verteidiger plädierte am Mittwoch vor dem Freiburger Landgericht dagegen für nicht mehr als vier Jahre Haft.

Nebenklage: Seelische Folgen noch nicht abzusehen

Dass der Angeklagte die Taten begangen hat, darin waren sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage einig. Doch sein Mandant habe die Taten vollständig eingeräumt, mit der Justiz zusammengearbeitet und Reue gezeigt, betonte Verteidiger Felix Stolterfoth. Nebenklage und Staatsanwaltschaft hoben dagegen hervor, dass der Mann die vertrauensvolle Beziehung zu dem kleinen Mädchen ausgenutzt habe - und die seelischen Folgen für das Kind und dessen Familie noch nicht abzusehen seien.

SWR-Reporterin Wera Engelhardt berichtet im Radio über den letzten Prozesstag vor dem Urteil.

Der Anklage zufolge hatte der Mann die kleine Tochter seiner Partnerin über einen Zeitraum von etwa einem Jahr mehrfach sexuell missbraucht und dies gefilmt. Die Taten soll er in der gemeinsamen Wohnung im Landkreis Emmendingen begangen haben. Dafür habe der Angeklagte gezielt Situationen ausgenutzt, in denen die Mutter des Kindes bei der Arbeit gewesen sei, so der Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in vier Fällen und sexuellen Missbrauch in 15 Fällen zur Last.

Termin für das Urteil steht schon fest

Diskutiert wurde unter anderem die Frage, ob der Mann sich künftig wieder an einem Kind vergehen könnte. Zwei psychiatrische Sachverständige attestierten ihm eine pädophile Neigung. Unklar sei, wann sich diese entwickelt habe. Der 41-Jährige habe angegeben, in seinem Leben bislang nur sexuelle Beziehungen zu erwachsenen Frauen gehabt zu haben, führte die Diplom-Psychologin Isabelle Müller vor Gericht aus. Über lange Zeit habe er ein stabiles Leben geführt. Die Erfolgschancen einer Therapie seien gut.

Die Mutter des Kindes und dessen Vater sind Nebenkläger in dem Prozess. In der Verhandlung hielt sich die junge Frau immer wieder die Hände vors Gericht, den Kopf oft gesenkt. Auch der Angeklagte schaute die meiste Zeit zu Boden, den Körper vom gegenüberliegenden Tisch der Nebenklage abgewandt. Nur ganz am Ende der Verhandlung blickte er auf Aufforderung der Vorsitzenden Richterin zu seiner früheren Partnerin und bat um Verzeihung. Das Urteil soll am Montag, 19. Dezember, verkündet werden.

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