Regierungspräsidium Freiburg erteilt Erlaubnis für zwei Anbauvereine

Mannheim und Achern: Erste Cannabis Social Clubs in BW dürfen anbauen

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Ninja Degen
Bild Ninja Degen, SWR Studio Mannheim
Monika Regelin

Die Social Clubs in Mannheim und Achern können als erste im Land mit dem gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis starten. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Erlaubnis erteilt.

Das Regierungspräsidium Freiburg erlaubt den ersten beiden Vereinigungen in Baden-Württemberg den Anbau von Cannabis. Der "CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e. V." in Mannheim und der "Cannabis Club Südwest e. V." in Achern (Ortenaukreis) haben am Dienstag die Genehmigung bekommen, gemeinschaftlich und nicht gewinnorientiert anzubauen. Klar geregelt sind unter anderem die maximalen jährlichen Anbaumengen und die Weitergabe.

Die beiden Vereine gehörten zu den ersten, die Anfang Juli ihre Unterlagen beim Regierungspräsidium in Freiburg eingereicht hatten. Weitere 66 Anträge aus ganz Baden-Württemberg liegen dort vor. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, heißt es. Bei einigen weiteren fehlten noch Unterlagen. Das Regierungspräsidium Freiburg ist landesweit zuständig für die Erlaubnis, die Anbauvereinigungen für ihren Betrieb brauchen.

Mitglieder des Mannheimer Cannabis-Anbauvereins freuen sich

Der Cannabis-Anbauverein in Mannheim freut sich, dass er mit dem Anbau beginnen kann. Er hat nach eigenen Angaben 200 Mitglieder. Der Genehmigungsprozess und die Vorbereitung darauf seien ein sehr langes Unterfangen gewesen, so der Vereinsvorsitzende. Man habe sich gewünscht, dass es mit der Erlaubnis schneller gegangen wäre. Die Rechtslage habe sich zwischendurch mehrfach geändert.

Wir haben uns eineinhalb Jahre darauf vorbereitet, und die Genehmigung ist ein Ausdruck unserer Bemühungen. Wir freuen uns alle sehr.

Der Mannheimer Cannabis Social Club plant jetzt weitere Schritte. Zunächst würde Material bestellt, um die Anlage zu bauen. Die Hersteller von benötigten Lampen und Tischen hätten sehr lange Lieferzeiten. Der Verein hofft darauf, noch in diesem Jahr die ersten Cannabis-Stecklinge pflanzen zu können. Mit der ersten Ausgabe von Cannabis rechne er im Frühjahr 2025, voraussichtlich Mitte bis Ende März.

Sozialminister Lucha begrüßt verantwortungsbewussten Anbau

Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) begrüßt, dass durch die Genehmigungen der kontrollierte und verantwortungsbewusste Anbau zum Eigenkonsum von Cannabis durch Erwachsene möglich werde.

Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis werden wir den Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz verbessern, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention stärken sowie den Konsum erheblich gesundheitsgefährdender Produkte aus dem Schwarzmarkt eindämmen.

Aus seiner Sicht ist das ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ziele des Gesetzes. Das so genannte Konsumcannabisgesetz (KCanG) war am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seit Anfang Juli können Anbauvereinigungen einen Antrag auf Erlaubnis stellen.

Wir haben heute die ersten zwei Erlaubnisse für Cannabis-Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg erteilt: dem „Cannabis Club Südwest e.V.“ in Achern und dem „CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V.“ in Mannheim.➡️https://t.co/8rdiJaUCXd@MSI_BW pic.twitter.com/jODp6d1pWH

Regierungspräsidium: Sorgfältige Prüfung für Zulassung notwendig

Der Präsident des Regierungspräsidiums Freiburg betonte, dass bei der Zulassung von Anbauvereinigungen eine sorgfältige Prüfung notwendig sei. Dabei würden neben der vorgesehenen Liberalisierung von Cannabis auch die Interessen der Allgemeinheit, der Jugendschutz, die Suchtprävention und die Sicherheit berücksichtigt. Die Einzelfälle und Verfahren seien aber sehr individuell.

Die Antragsteller müssen unter anderem eine Vereinssatzung, ein Sicherheitskonzept und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorlegen. Die beiden Vereine, die jetzt die Erlaubnis bekommen haben, hätten ihre Antragsunterlagen im intensiven Austausch mit dem Regierungspräsidium weiterentwickelt. Damit würden die gesetzlichen Anforderungen bereits weitestgehend erfüllt.

Es fehlten nur noch wenige Nachweise, beispielsweise zu baulichen Anpassungen im Rahmen des Sicherheitskonzepts. Erst wenn das alles erfüllt sei, dürfen die Vereinigungen mit Lagerung und Anbau von Cannabis starten. Bis dahin sind nur vorbereitende Maßnahmen erlaubt.

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