Der Gerichtsstreit um die Mehrkosten von Stuttgart 21 könnte in die nächste Runde gehen. Die Bahn hat Berufung beantragt und möchte damit gegen das Urteil aus erster Instanz vorgehen.
Im Mai diesen Jahres hatte das Verwaltungsgericht in Stuttgart geurteilt, dass die Bahn allein die Mehrkosten für Stuttgart 21 tragen muss. Die Kosten für das Projekt steigen immer weiter. Die Projektpartner, allen voran das Land Baden-Württemberg, seien nicht zu weiteren Zahlungen über die ursprüngliche Vereinbarung hinaus verpflichtet, lautete das Urteil der ersten Instanz.
Das Projekt rund um den neuen Tiefbahnhof kostet nach letzten Berechnungen rund 11,5 Milliarden Euro. Es ist damit bisher sieben Milliarden Euro teurer als ursprünglich geplant. In einer Pressemitteilung der Bahn heißt es jetzt: Man sei weiterhin der Auffassung, dass sich die Projektpartner an der Finanzierung der Mehrkosten beteiligen müssen. Daher habe man Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt.
Hintergrund zum Milliardenprojekt Stuttgart 21: Chronologie der Kostenexplosion
Seit den ersten Plänen für eine Tieferlegung des Stuttgarter Hauptbahnhofs sind die prognostizierten Kosten für das umstrittene Bahnprojekt in die Höhe geschnellt. Wir dokumentieren die Kostenexplosion.
Juristen: Prozess könnte langwierig werden
Würde die Berufung zugelassen, würde der Prozess am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erneut aufgerollt werden. Juristen schätzten den Fall von Anfang an als kompliziert ein. Denn der Finanzierungsvertrag von Stuttgart 21 enthält lediglich einen schwammigen Satz ("Sprechklausel"), der nicht konkret regelt, was passiert, falls das Projekt teurer wird als ursprünglich vereinbart.