Neue Polizeiverordnung in Baden-Württemberg

Bloß keinen "unnötigen Auto-Lärm" in Erdmannhausen machen

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Motor laufen lassen, Autotüren zuknallen: Laut einer neuen Polizeiverordnung für Kommunen in Baden-Württemberg soll das zukünftig geahndet werden. In Erdmannhausen sorgt das für Wirbel.

In der 4.000-Einwohner-Gemeinde Erdmannhausen (Kreis Ludwigsburg) soll es künftig noch leiser werden. Der Grund ist eine neue Polizeiverordnung, die am Donnerstagabend vom Gemeinderat beschlossen wurde. Geregelt wird darin "unnötiger Lärm durch Fahrzeuge".

"Unnötiger Lärm" ist Gesprächsthema Nummer 1 im Ort

Laut des entsprechenden Paragrafen ist demnach verboten, Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen, beim Be- und Entladen vermeidbaren Lärm zu verursachen, unnötig zu hupen oder die Motoren von Fahrrädern mit Hilfsmotor und von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen.

"Viel Lärm um nichts!"

Die neue Verordnung ist Gesprächsthema im Weinbau-Ort. Die meisten halten die Regelung für unnötig. "Viel Lärm um nichts!", findet ein Bürger. "Ich finde das eigentlich lächerlich, dass man sich mit so was beschäftigt." "Also ich finde es nicht so gut, wenn man kurz weg ist und das Auto anlässt", sagt eine Passantin. "Vielleicht gibt es Nachbarschaften, wo es Probleme gibt, das weiß ich nicht. Etwa jemand, der seinen Camper irgendwo parkt und morgens um 5 Uhr die Türen zuhaut. Das ist natürlich nicht prickelnd. Aber mich belastet da überhaupt nichts", ergänzt eine andere.

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Bürgermeister verteidigt Beschäftigung mit neuer Verordnung

"Ich glaube, wir haben keine außerordentlichen Probleme mit Lärm", sagt Bürgermeister Marcus Kohler. "Es ist eine Neufassung der Polizeiverordnung, die uns als Mustervorlage durch den Gemeindetag Baden-Württemberg zugeschickt worden ist." Jetzt müsse man sich eben damit beschäftigen, das sei hier ein Prozess wie in anderen Gemeinden auch. Denn der Gemeindetag hat den heiß diskutierten Paragrafen für Ortssatzungen vorgeschlagen.

Lärmbelästigung kann mit bis zu 80 Euro geahndet werden

Viele Gemeinden im Kreis Ludwigsburg hätten schon längst genau diese Regeln. Wenn es in einer Verordnung steht, kann es theoretisch auch Knöllchen geben. Aber, so betont Kohler: Die Bürgerinnen und Bürger von Erdmannhausen müssten sich in keiner Weise umstellen. "Der Punkt ist: Wenn wir einen Fall hätten, wo eine Beschwerde kommt wegen besonderer Lärmbelästigung, dann hätten wir eben in solchen Fällen jetzt auch eine Handhabung." Bis zu 80 Euro Bußgeld wären möglich.

Die Alternative? Noch weiter aufs Land ziehen

Aber ist das nötig? Oder Geldmacherei, wenn sich jemand beschwert. Hunderte Menschen würden täglich hier ihre Autotüren zuschlagen, sagt eine Seniorin. "Das gehört doch ganz normal zu den Alltagsgeräuschen!" Oder man müsse noch weiter aufs Land ziehen, auf einen Aussiedlerhof, damit es dann ganz ruhig ist.

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