Schritt für Schritt soll in 18 baden-württembergischen Notfallpraxen der Betrieb eingestellt werden. Das plant die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). Die Praxen der Städte Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen), Neuenbürg (Enzkreis) und Kirchheim unter Teck (Kreis Esslingen) sollen sogar schon am 1. April dicht machen.
Städte scheitern mit Eilverfahren
Die drei Kommunen sind damit nicht einverstanden und haben deshalb vor dem Sozialgericht Stuttgart gegen die KVBW geklagt. Mit dem Eilverfahren sind sie jedoch gescheitert. Das Sozialgericht habe die Klage als unbegründet zurückgewiesen, teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit.
Die Kommunen hatten argumentiert, dass sie nicht in die Planungen der KVBW einbezogen worden seien. Dem Gericht zufolge gibt es aber keine gesetzlichen Vorgaben, wie die KVBW den Notdienst zu organisieren hat. Stattdessen stehe ihr ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Gegen den Beschluss können die Städte dem Gerichtssprecher zufolge noch Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen.
Kassenärztliche Vereinigung präsentiert Pläne Aus für 18 Notfallpraxen in BW: Schließtermine der Standorte stehen fest
18 Notfallpraxen sollen in Baden-Württemberg schließen. Jetzt steht fest, wann welcher Standort schließen soll und wo Patientinnen und Patienten künftig hin können.
Weitere Klage liegt dem Gericht vor
Gegen die Pläne der KVBW gibt es neben dem Eilverfahren auch eine weitere Klage der betroffenen Städte vor dem Sozialgericht. Hierzu gibt es noch keine Entscheidung. Laut KVBW sollen in Baden-Württemberg künftig 95 Prozent der Patientinnen und Patienten innerhalb von 30 Fahrminuten eine Notfallpraxis erreichen können, alle anderen innerhalb von maximal 45 Minuten. Zudem sei vorgesehen, dass es nur noch Standorte in Verbindung mit einem Krankenhaus mit Notaufnahme gibt.
An den Maßnahmen gibt es viel Kritik. Denn der ärztliche Bereitschaftsdienst in den Notfallpraxen hilft weiter, wenn der Hausarzt nicht geöffnet hat - etwa bei einer schweren Erkältung oder starken Bauchschmerzen.