Zum Schutz der Umwelt wollte die EU-Kommission den Einsatz von Unkraut- und Schädlingsvernichtungsmitteln in der EU deutlich reduzieren - doch ein entsprechender Entwurf für eine Pflanzenschutzverordnung ist im Europaparlament gescheitert.
Bei einer Abstimmung am Mittwoch in Straßburg fand sich keine Mehrheit für den Vorschlag aus Brüssel, die Nutzung von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um die Hälfte zu senken, um gegen das Artensterben vorzugehen. Abgelehnt wurde auch ein Antrag, die Verordnung im zuständigen Ausschuss nachzuverhandeln.
BW-Minister Hauk: "Vernünftige Entscheidung"
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) bezeichnete die Ablehnung durch die EU-Parlamentarier als vernünftig. Zwar habe die Landesregierung die Zielrichtung der Verordnung grundsätzlich begrüßt, aber "erheblichen Nachbesserungsbedarf" angemeldet, sagte Hauk dem SWR. Als Beispiel hierfür nannte er das von der EU-Kommission angeregte vollständige Verbot eines Pestizideinsatzes in ökologisch besonders empfindlichen Gebieten, etwa in städtischen Parks. Dieser Vorschlag könne nicht unterstützt werden.
"Ohne die Anwendung von Pflanzenschutzmittel ist weder ein integrierter noch ein ökologischer Anbau möglich", erklärte Hauk. Zudem wachse die Bürokratie für Landwirte und Behörden gleichermaßen weiter an.
Die pauschalen Reduktionsziele nähmen auch keine Rücksicht auf das, was das Land bereits zur Verbesserung der Biodiversität unternommen habe. "Baden-Württemberg hat mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz vorgemacht, wie man Pflanzenschutzmittelreduktion gemeinsam mit der Landwirtschaft und nicht gegen sie lösen kann", so der BW-Agrarminister. Ein wesentlicher Punkt des Landesgesetzes: Der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel soll bis 2030 um 40 bis 50 Prozent gesenkt werden.
Bauernverband begrüßt Entscheidung des EU-Parlaments
Positiv wird das Abstimmungsergebnis in Straßburg auch von den Landwirten aufgenommen. Pauschalverbote und praxisferne Vorgaben hätten die Existenz vieler landwirtschaftlicher Betriebe gefährdet, sagte der Präsident des baden-württembergischen und deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied. Man werde das Ziel, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, auch weiterhin verfolgen, sagte Rukwied. "Dabei muss dennoch Ernährungssicherung als oberste Prämisse gelten."
BUND BW sah EU-Verordnung als Ergänzung zu Landesgesetz
Naturschützer reagierten hingegen enttäuscht. Christoph Schramm, Agrarreferent des BUND Baden-Württemberg, sprach von einer "fatalen Entscheidung". "Die Verordnung hätte als Ergänzung zum baden-württembergischen Biodiversitätsstärkungsgesetz das Artensterben im Ländle eindämmen können", sagte er dem SWR. Bisher würden in Baden-Württemberg beispielsweise nur die Pestizidmengen, nicht jedoch die Stärke reduziert.
Der vom Parlament abgelehnte Entwurf wird derzeit auch von den EU-Staaten behandelt. Kommen diese zu einer gemeinsamen Position, könnte die Verordnung in einer zweiten Lesung ins Europaparlament zurückkommen. Dass dies vor den anstehenden EU-Wahlen im Sommer 2024 geschieht, gilt jedoch als unrealistisch.