Die geplante Krankenhausreform könnte einen entscheidenden Unterschied auf dem Weg zum geplanten Verbund der beiden Universitätskliniken Mannheim und Heidelberg machen. Das hat eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums gegenüber dem SWR bestätigt.
Die Krankenhausreform, die vor zwei Wochen vom Bundestag beschlossen wurde, sehe vor, dass Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis zum Jahr 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung erlaubt sind. Nur das betroffene Bundesland müsse dem Vorhaben aus krankenhausplanerischer Sicht zustimmen.
Kartellamt gegen Klinikverbund Mannheim/Heidelberg
Ende Juli hatte das Bundeskartellamt Nein zum umstrittenen Klinikverbund gesagt. Grund hierfür sei unter anderem, dass der Verbund mehr Nachteile für die Patientinnen und Patienten mit sich bringe als Vorteile. Kurz darauf hatten die Unikliniken Heidelberg und Mannheim Beschwerde gegen dieses Nein des Kartellamts eingelegt. Bis Mitte Januar haben die beiden Kliniken jetzt Zeit ihre Beschwerde beim Gericht zu begründen.
Bundesrat zu Krankenhausreform
Wenn auch der Bundesrat bei seiner Abstimmung am 22. November der Krankenhausrefom zustimmt, wäre der Einspruch des Kartellamts demnach hinfällig. Sollte sich die Gesetzgebung jedoch verzögern, will Baden-Württemberg denn Antrag auf eine sogenannte Ministererlaubnis stellen, zitiert die dpa eine Sprecherin aus dem Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg. Mit einer solchen Ministererlaubnis könnte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Kartellamt überstimmen und grünes Licht für den Verbund geben.