Beratung im Bundesrat abwarten

Macht die geplante Krankenhausreform den Klinikverbund Mannheim/Heidelberg möglich?

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Dagmar Kwiatkowski
Dagmar Kwiatkowski

Der Weg zum Klinikverbund Mannheim-Heidelberg könnte schneller kommen als gedacht. Grund ist die Krankenhausreform, die der Bundestag verabschiedet hat.

Die umstrittene Krankenhausreform könnte den geplanten Verbund der Uniklinika Mannheim und Heidelberg ermöglichen - trotz eines Verbots des Bundeskartellamts. Die Reform enthalte eine Gesetzesänderung, nach der im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage Zusammenschlüsse von Krankenhäusern bis zum Jahr 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung erlaubt seien. Das teilte das Wissenschaftsministerium in Stuttgart mit. Voraussetzung sei, dass das betroffene Bundesland dem Vorhaben aus krankenhaus-planerischer Sicht zustimme. Anders als geplant werde daher zunächst keine Ausnahme ("Ministererlaubnis") beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt.

Klinikverbund Mannheim-Heidelberg könnte 2025 starten

Der Klinikverbund Mannheim-Heidelberg könnte demnach bereits im kommenden Jahr starten. Damit rechnet das Wissenschaftsministerium. Voraussetzung: In drei Wochen stimmt auch der Bundesrat der Krankenhausreform zu. Der Bundestag hatte die Reform Mitte Oktober beschlossen. Hans Reiter, Ministerialdirektor im Wissenschaftsministerium, sagte dem SWR, er sei vor diesem Hintergrund "sehr optimistisch und zuversichtlich, dass das Land seinerseits den Weg freimacht". Er sprach von einem möglichen Start des Verbunds im Lauf des kommenden Jahres (2025).

Dann könne es tatsächlich mit dem Verbund sehr viel rascher gehen und Realität werden.

Mannheimer OB Specht: Verbund "auch von nationalem Interesse"

Mannheims Oberbürgermeister Christian Specht (CDU) sieht nun ebenfalls die Chance für den angestrebten Verbund der Uniklinika, der nicht nur im Interesse des Landes Baden-Württemberg sei, sondern auch bundesweit.

Kartellamt gegen Klinikverbund Mannheim/Heidelberg

Ende Juli hatte das Bundeskartellamt "nein" zum geplanten Klinikverbund gesagt. Grund dafür sei unter anderem, dass der Verbund mehr Nachteile für die Patientinnen und Patienten mit sich bringe als Vorteile, so die Behörde. Kurz darauf hatten die Uniklinika Heidelberg und Mannheim Beschwerde gegen dieses Nein des Kartellamts eingelegt. Bis Mitte Januar haben die beiden Klinika jetzt Zeit, ihre Beschwerde beim Gericht zu begründen.

Bundesrat zu Krankenhausreform

Wenn aber auch der Bundesrat bei seiner Abstimmung am 22. November (2024) der Krankenhausrefom zustimmt, wäre der Einspruch des Kartellamts hinfällig. Sollte sich die Gesetzgebung jedoch verzögern, will Baden-Württemberg den Antrag auf eine sogenannte Ministererlaubnis stellen, so eine Sprecherin des Wissenschaftsministeriums. Mit einer solchen Ministererlaubnis könnte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Kartellamt überstimmen und seinerseits grünes Licht für den Verbund geben.

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