Nach Ablehnung der Kartellamts

Streit um Klinikverbund: Frist für Uniklinika Heidelberg und Mannheim verlängert

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Ninja Degen
Bild Ninja Degen, SWR Studio Mannheim

Im Streit um den Uniklinikverbund Mannheim und Heidelberg wird es keine schnelle Entscheidung geben. Denn das zuständige Oberlandesgericht hat jetzt eine wichtige Frist verlängert.

Die Uniklinika Mannheim und Heidelberg haben bis Januar 2025 Zeit, ihre Beschwerde gegen das Kartellamts-Veto gegen einen Klinikverbund beim Oberlandesgericht Düsseldorf zu begründen. Für die Verlängerung der Frist hatten sie einen Antrag gestellt, teilte das Wissenschaftsministerium mit.

Ende Juli hatte das Bundeskartellamt "nein" zum lange geplanten Klinikverbund gesagt. Die Begründung war, dass ein solcher Verbund mehr Nachteile für die Patientinnen und Patienten habe als Vorteile. Dagegen hatten die Uniklinika Heidelberg und Mannheim Beschwerde eingelegt.

Die Krankenhäuser gehen mit ihrer Beschwerde gegen das Veto des Bundeskartellamts vor. Weil das Kartellamt seinen Sitz in Bonn in Nordrhein-Westfalen hat, liegt die Entscheidung beim Düsseldorfer Oberlandesgericht. Diese verschiebt sich aber nun durch die Fristverlängerung bis Mitte Januar. Erst dann wird sich also entscheiden, ob der Beschwerde der Klinika statt gegeben wird oder ob Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) doch noch grünes Licht für den Verbund geben könnte - mit Hilfe einer sogenannten Ministererlaubnis.

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Das Kartellamt begründete seine Entscheidung dagegen damit, dass die Nachteile eines Verbundes für Patientinnen und Patienten überwiegen würden - auch weil es weniger Wettbewerbe zwischen den Kliniken gebe und bestimmte Fachbereiche komplett wegfallen könnten.

Rolle der GRN-Kliniken des Rhein-Neckar-Kreises

Auch die GRN-Kliniken des Rhein-Neckar-Kreises hatten einen möglichen Klinikverbund im Vorfeld kritisiert und sich mit möglichen Risiken eines solchen Zusammenschlusses an das Kartellamt gewandt. In einer Stellungnahme im Juli (2024) erklärten die GRN-Kliniken, dass sie die "gesetzlich vorgesehenen Rechte im Fusionskontrollverfahren wahrgenommen und einen Antrag auf Beiladung beim Bundeskartellamt gestellt" hätten.

Es sei ihnen jedoch nicht darum gegangen, sich gegen eine Fusion zu positionieren. Unter der "Wahrung der Interessen der Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung des Rhein-Neckar-Kreises" hätte man einen Verbund sogar befürwortet, heißt es weiter.

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