Die Uniklinika Mannheim und Heidelberg haben bis Januar 2025 Zeit, ihre Beschwerde gegen das Kartellamts-Veto gegen einen Klinikverbund beim Oberlandesgericht Düsseldorf zu begründen. Für die Verlängerung der Frist hatten sie einen Antrag gestellt, teilte das Wissenschaftsministerium mit.
Ende Juli hatte das Bundeskartellamt "nein" zum lange geplanten Klinikverbund gesagt. Die Begründung war, dass ein solcher Verbund mehr Nachteile für die Patientinnen und Patienten habe als Vorteile. Dagegen hatten die Uniklinika Heidelberg und Mannheim Beschwerde eingelegt.
Die Krankenhäuser gehen mit ihrer Beschwerde gegen das Veto des Bundeskartellamts vor. Weil das Kartellamt seinen Sitz in Bonn in Nordrhein-Westfalen hat, liegt die Entscheidung beim Düsseldorfer Oberlandesgericht. Diese verschiebt sich aber nun durch die Fristverlängerung bis Mitte Januar. Erst dann wird sich also entscheiden, ob der Beschwerde der Klinika statt gegeben wird oder ob Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) doch noch grünes Licht für den Verbund geben könnte - mit Hilfe einer sogenannten Ministererlaubnis.
Behörde hatte Verbund untersagt Klinikverbund Mannheim-Heidelberg: Beschwerde gegen Kartellamt eingereicht
Das Land, die Stadt Mannheim und die Uniklinika Mannheim und Heidelberg gehen gerichtlich gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts vor. Es hatte einen Klinikverbund untersagt.
Verbund der Uniklinika Mannheim und Heidelberg: Mehr Vorteile?
Das Land Baden-Württemberg ist Träger der Universitätsklinikums Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin des dortigen Klinikums. Beide streben einen Verbund an, um den defizitären Standort Mannheim zu erhalten. Aus Sicht der beiden Krankenhäuser überwiegen die Vorteile eines solchen Zusammenschlusses - auch in den Bereichen Forschung und der Gesundheitsversorgung in der Region.
Das Kartellamt begründete seine Entscheidung dagegen damit, dass die Nachteile eines Verbundes für Patientinnen und Patienten überwiegen würden - auch weil es weniger Wettbewerbe zwischen den Kliniken gebe und bestimmte Fachbereiche komplett wegfallen könnten.
Rolle der GRN-Kliniken des Rhein-Neckar-Kreises
Auch die GRN-Kliniken des Rhein-Neckar-Kreises hatten einen möglichen Klinikverbund im Vorfeld kritisiert und sich mit möglichen Risiken eines solchen Zusammenschlusses an das Kartellamt gewandt. In einer Stellungnahme im Juli (2024) erklärten die GRN-Kliniken, dass sie die "gesetzlich vorgesehenen Rechte im Fusionskontrollverfahren wahrgenommen und einen Antrag auf Beiladung beim Bundeskartellamt gestellt" hätten.
Es sei ihnen jedoch nicht darum gegangen, sich gegen eine Fusion zu positionieren. Unter der "Wahrung der Interessen der Grund- und Regelversorgung für die Bevölkerung des Rhein-Neckar-Kreises" hätte man einen Verbund sogar befürwortet, heißt es weiter.