In Mannheim ist am Donnerstag ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und achten Monaten verurteilt worden. Der 34-Jährige hatte laut Urteil massenhaft nicht-durchgeführte Corona-Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg abgerechnet. Das Gericht geht davon aus, dass dabei ein Schaden von 1,7 Millionen Euro entstanden ist.
Prozess in Mannheim: Angeklagter soll Pandemie ausgenutzt haben
Während der Corona-Pandemie war man darauf angewiesen, dass es möglichst schnell viele Testzentren gibt. Deshalb war es wohl auch nicht so schwer, das System auszutricksen, so die Vorsitzende Richterin sinngemäß bei der Urteilsbegründung am Donnerstag. Das habe der Mann offenbar ausgenutzt, um Tests durchzuführen und bei der anschließenden Abrechnung zu betrügen. Er soll in den Jahren 2021 und 2022 Tests bei der Kassenärztlichen Vereinigung geltend gemacht haben, die er zumindest teilweise nicht gemacht hat.
Der Angeklagte hatte eine Corona-Teststation in der Mannheimer Innenstadt. Auch soll er mit Betreibern anderer Testzentren in Mosbach und Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis) sowie Karlsruhe, Pforzheim und Rheinstetten (Kreis Karlsruhe) zusammengearbeitet haben. Auch hier habe er falsche Zahlen an die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg übermittelt. Das Geld sei zu großen Teilen in das persönliche Vergnügen des Mannes geflossen - darunter Drogen, Frauen und seine "Spielleidenschaft", so die Vorsitzende Richterin. Auf die Geschäftsidee kam der 34-Jährige offenbar, weil er seinen Kiosk coronabedingt schließen musste und ihm die Einnahmen wegbrachen.
Zu Gute kam dem Mann, dass er von Anfang an geständig war. Auch wenn sich manche Aussagen im Nachhinein kaum noch überprüfen ließen - zum Beispiel, wie viele Tests tatsächlich durchgeführt wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nicht erster Betrug dieser Art in Mannheim
Am Landgericht in Mannheim wurden bereits ähnliche Fälle verhandelt. Unter anderem hatte das Gericht im Mai 2023 einen Mann wegen Abrechnungsbetrugs mit Coronatests und versuchter Nötigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.