In einem Corona-Testzentrum nimmt eine Mitarbeiterin einen Abstrich.

Urteil am Mannheimer Landgericht

Mann muss wegen Abrechnungsbetrugs mit Coronatests ins Gefängnis

Stand

Das Landgericht Mannheim hat einen Mann wegen Abrechnungsbetrugs mit Coronatests und versuchter Nötigung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Ein Mann hatte zusammen mit einem im vergangenen Jahr verstorbenen Apotheker bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zahlreiche Coronatests in Mannheim abgerechnet, die nie durchgeführt wurden. Deswegen hat ihn die große Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts am Donnerstag zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Mann soll Mitarbeiter des Nachlassgerichts mit Tod bedroht haben

Der Verurteilte hatte zusammen mit dem Apotheker insgesamt 922.000 Euro eingenommen. Das Geld soll auf das Konto des Apothekers geflossen sein. Der Angeklagte brachte später die Nachlassverwalterin dazu, ihm seinen Anteil zu überweisen. Um weitere Zahlungen zu erwirken, soll er später Mitarbeiter des Nachlassgerichts mit dem Tod bedroht haben.

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