Im Prozess um den Mord mit einem Kabelbinder in Kronau (Landkreis Karlsruhe) hat das Landgericht Karlsruhe die Ehefrau des getöteten 74-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Frau berief sich im Prozess auf Notwehr. Laut Urteilsbegründung glaubte das Gericht den Aussagen der Frau nicht und sah das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.
Mord in Kronau: Ehefrau gestand zum Prozessauftakt in Karlsruhe
Im Februar hatte die 66-jährige Ehefrau des Opfers zu Beginn des Prozesses gestanden, mit einem Hammer auf ihren Ehemann eingeschlagen zu haben. Sie berief sich auf Notwehr, weil der Mann, ein bekannter Fahrlehrer, sie zuvor durch das Haus in Kronau (Landkreis Karlsruhe) verfolgt habe. An alle Details des Geschehens im Juni 2024 könne sie sich aber nicht mehr erinnern. Vor Gericht hatte die Frau zudem gesagt, ihr Mann habe sie jahrelang erniedrigt.
Sie habe ihn nicht töten wollen, betonte sie damals. Allerdings stellte das Gericht im Urteil fest, dass die Frau im Internet zuvor recherchiert hatte, wie man jemanden umbringen kann durch Hammerschläge und ersticken.
Vorwurf: Mit Erdbeeren betäubt und dann ermordet Ehemann mit Kabelbinder erdrosselt? 66-Jährige aus Kronau berichtet von Eheproblemen
In Karlsruhe steht eine 66-jährige Frau wegen Mordes vor Gericht. Sie soll ihren Ehemann in Kronau getötet haben. Sie habe Angst vor ihm gehabt, sagte die Angeklagte zum Prozessauftakt.
Heimtückischer Mord? Details werden im Prozessverlauf bekannt
Die Staatsanwaltschaft warf der Frau vor, ihrem Mann zuerst ein Schlafmittel verabreicht zu haben, damit er sich nicht so gut wehren könne. Das bestritt die Angeklagte jedoch. Anschließend soll sie ihm mindestens 34 Mal mit einem Hammer unter anderem gegen den Kopf geschlagen und ihn dann mit einem Kabelbinder erdrosselt haben. Laut Anklage ging die 66-Jährige heimtückisch vor.
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haftstrafe für Ehefrau
Der Verteidiger ging im Plädoyer davon aus, dass die Frau vermindert schuldfähig ist. Er plädierte auf eine Strafe nicht über acht Jahren. In dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese forderte eine lebenslange Haftstrafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Revision eingelegt werden.