Vor dem Landgericht Karlsruhe hat am Freitag der Prozess gegen eine 66-jährige Frau begonnen. Der Vorwurf: Mord. Sie soll ihren Ehemann im gemeinsamen Haus in Kronau (Kreis Karlsruhe) erdrosselt haben.
Opfer in Kronau wurde mit Kabelbinder getötet
Die Angeklagte soll dem 74-Jährigen im vergangenen Jahr am Abend des 20. Juni Erdbeeren serviert haben. Diese habe sie zuvor mit einem Beruhigungsmittel versetzt, um ihn zu betäuben, heißt es in der Anklage der Staatsanwaltschaft.
Am frühen Morgen soll sie dann mehr als 30 Mal mit einem Hammer auf ihren Mann eingeschlagen haben. Danach habe sie das Opfer mit einem Kabelbinder erdrosselt.
Mord-Prozess: Angeklagte fühlte sich von Ehemann bedroht
Zum Prozessauftakt sagte die Angeklagte vor dem Landgericht aus. Immer wieder brach sie dabei in Tränen aus. Ihr Mann habe ihr kurz vor seinem Tod gedroht, sie die Treppe hinunterzustoßen. Eine Drohung, die er schon öfter ausgesprochen habe.
Aus Angst sei sie vor ihm ins Badezimmer geflüchtet. Als er ihr folgte, habe sie ihm mit einem Hammer einen Schlag versetzt. An das weitere Geschehen könne sie sich nicht erinnern. Dass sie ihn mit Erdbeeren zuvor betäubt habe, bestreitet die Angeklagte.
66-Jährige berichtet von Eheproblemen
Vor Gericht zeichnete die 66-Jährige das Bild einer zerrütteten Ehe. Sie und ihr Mann seien sich im Haus meist aus dem Weg gegangen. Er habe spezielle sexuelle Vorlieben im Internet und bei Prostituierten ausgelebt – und dadurch auch das Geld des Paares verprasst.
Beide hätten nach außen den Schein gewahrt, dass alles in Ordnung sei. "Ich hatte nie die Absicht, ihn zu töten. Ich wollte mich nur wehren", sagte die Angeklagte.
Staatsanwaltschaft wirft Ehefrau Mord vor
Vor der Tat soll sich das Paar gestritten haben. Die Ehe der beiden sei seit geraumer Zeit zerrüttet gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Die Frau habe unter Demütigungen und Androhungen von körperlicher Gewalt gelitten. Im Internet habe sie vor der Tat unter anderem zur Wirkung von Beruhigungsmitteln und Hammerschlägen recherchiert, in Chats mit ihrer Tochter über die Zukunft geschrieben, wenn er "nicht mehr da" sei.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten heimtückischen Mord vor. Ob die Frau im Affekt gehandelt habe und möglicherweise vermindert schuldfähig sei, müsse im Prozess geklärt werden. Die 66-Jährige verständigte damals selbst die Polizei und ließ sich ohne Widerstand festnehmen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft. Das Landgericht Karlsruhe hat vier Termine für den Prozess angesetzt. Das Urteil wird am 21. März erwartet.