Prediger ist nicht vor Gericht erschienen

Prozess gegen Baptisten-Prediger in Pforzheim wegen Volksverhetzung

Stand
Autor/in
Markus Bender
Markus Bender, SWR
Peter Lauber
Ein Bild von Peter Lauber

In Pforzheim hat der Prozess gegen einen Prediger der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" begonnen. Ihm wird Volksverhetzung vorgeworfen. Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 9.600 Euro hatte er Einspruch erhoben.

Der Angeklagte selbst ist am Donnerstag nicht zur Verhandlung vor dem Pforzheimer Amtsgericht erschienen. Der 32-jährige Mann, der in Österreich lebt, ließ sich von seinem Anwalt vertreten. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft dem Prediger vor, im vergangenen Jahr vor der religiösen Gemeinschaft der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" gegen Homosexuelle gehetzt zu haben. Der Staatsanwalt zitierte aus einer Predigt des Angeklagten: "Diese Menschen haben den Tod verdient und sollten vom Staat vernichtet werden." Die Predigt sei anschließend ins Internet gestellt und gestreamt worden.

Anwalt des Baptisten-Predigers beantragt Einstellung des Verfahrens

Noch vor der Verlesung der Anklageschrift stellte der Verteidiger den Antrag, den Prozess einzustellen. Er machte zahlreiche Formfehler im Strafbefehl geltend. Grundsätzlich bezweifelt er, dass überhaupt eine Straftat vorliegt. Für den Vorwurf Volksverhetzung sei ein öffentliches Wirken Voraussetzung, argumentierte der Anwalt. Sein Mandant habe aber innerhalb einer geschlossenen Gruppe gepredigt; ob Gäste anwesend waren, sei nicht nachweisbar. Im Übrigen sei eine Predigt immer Auslegung von Glaubenssätzen - und diese sei von der Religionsfreiheit gedeckt. Die vorgehaltenen Zitate nannte er als aus dem Zusammenhang gerissen.

Zweifel an Zuständigkeit des Amtsgerichts Pforzheim

Auch ob die Predigt aus Pforzheim oder doch aus dem Ausland gestreamt worden sei, könne die Staatsanwaltschaft nicht beweisen. Insofern sei fraglich, ob das Amtsgericht überhaupt zuständig sei, so die Verteidigung. Den Antrag auf Einstellung des Prozesses lehnte das Gericht nach einer Beratungspause ab. Es folgte die Befragung der ersten Zeugin. Diese bestätigte aus Sicht der Staatsanwaltschaft, dass die Gottesdienste der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" grundsätzlich öffentlich und für jedermann zugänglich gewesen seien.

Ungewiss, ob angeklagter Prediger persönlich zum Prozess erscheint

Ob der angeklagte Prediger im Laufe des Verfahrens auch persönlich erscheinen wird, könne er nicht sagen, meinte sein Rechtsanwalt gegenüber dem SWR. Der Prozess wird in zwei Wochen fortgesetzt, dann soll auch das im Netz veröffentlichte Video gezeigt werden. Der Verteidiger hält darüber hinaus auch einen Sachverständigen für nötig, der bei der Auslegung der Aussagen und bei Fragen der Religionsfreiheit helfen soll. 

"Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" im Visier der Verfassungsschützer

Seit 2023 wird die "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet. Sie gilt als deutscher Ableger einer radikalen Sekte mit Hauptsitz in Arizona/USA. Deren Gründer Anselm Urban wurde bereits in der Vergangenheit wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. DieGruppierung gehört nicht dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in Deutschland an. Anfang des Jahres hatten Ermittler auch Räumlichkeiten der Sekte in Pforzheim durchsucht und dabei vor allem Speichermedien sichergestellt.

Über die Ermittlungen gegen die Baptistenkirche und den Prediger haben wir in folgenden Artikel berichtet:

Pforzheim

Ermittlungen wegen Verdachts auf Volksverhetzung Polizei durchsucht Räumlichkeiten einer Baptistenkirche in Pforzheim

Die Polizei in Pforzheim hat die Räumlichkeiten der Baptistenkirche "Zuverlässiges Wort" durchsucht. Gegen die Gemeinde wird seit Monaten wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt.

Volksverhetzung vor Gericht

Pforzheim

"Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" Geldstrafe für Pforzheimer Prediger wegen Volksverhetzung

Ein Mitglied der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim muss wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe zahlen. Das hat das Amtsgericht Pforzheim mitgeteilt.

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Stolperstein-Verlegung gestört Mann wegen judenfeindlicher Pöbeleien in Pforzheim zu Geldstrafe verurteilt

Das Amtsgericht Pforzheim hat einen Mann wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte im Mai eine Stolperstein-Verlegung in Pforzheim gestört.

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