Symbolbild: Raser in der Stadt

Raser soll Fußgängerin angefahren haben

Plädoyers nach tödlichem Unfall in Gaggenau: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

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Autor/in
Patrick Neumann
Patrick Neumann
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Sebastian Binz
Portrait Sebastian Binz

Im Totraser-Prozess von Gaggenau fordert die Staatsanwaltschaft lebenslang wegen Mordes. Ein 20-Jähriger soll Anfang des Jahres eine Fußgängerin angefahren und tödlich verletzt haben.

Im sogenannten Totraser-Prozess von Gaggenau hat die Staatsanwaltschaft am Montag vor dem Landgericht Baden-Baden lebenslang wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Dem damals 20-Jährigen wird vorgeworfen, Anfang des Jahres ohne Führerschein mit dem Fahrzeug seines Vaters bei einer Polizeikontrolle in Gaggenau geflohen zu sein und einen tödlichen Unfall verursacht zu haben.

Staatsanwaltschaft plädiert auf Mord nach Unfall in Gaggenau

Auf der Flucht soll er im Stadtteil Ottenau eine 72-jährige Frau erfasst haben, die einen Monat später an ihren schweren Verletzungen starb. Die Staatsanwaltschaft geht von der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Ihrer Ansicht nach seien zum Tatzeitpunkt keine Beeinträchtigung psychischer Art oder durch Drogen feststellbar gewesen.

Verteidigung plädiert auf Freiheitsstrafe nach Jugendstrafrecht

Die Verteidigung sieht hingegen keinen Tötungsvorsatz vorliegen. Sie spricht in ihrem Plädoyer von einer "Kurzschlussreaktion am Tattag". Der Angeklagte zeige deutlich Reue. Sie plädierte wegen der verzögerten Reife des Angeklagten auf eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht mit bis zu drei Jahren Haft.

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