Der Polizei in Baden-Württemberg ist ein großer Schlag gegen Kinderpornografie geglückt. Bei einem landesweiten Aktionstag konnten die Beamtinnen und Beamten am Mittwoch 139 Tatverdächtige ermitteln. Wie das Innenministerium am Donnerstag mitteilte, sind zudem 122 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt und 544 Beweismittel sichergestellt worden.
Rund 300 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus zwölf regionalen Polizeipräsidien waren demnach beteiligt. "Hinter jeder Abbildung steht in den allermeisten Fällen ein tatsächlicher sexueller Missbrauch. Deshalb gehen wir entschieden und unnachgiebig dagegen vor", sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Kinderpornografie gehöre "zu den abscheulichsten Taten", weil sie sich gegen die Schwächsten in der Gesellschaft richte, so Strobl weiter. Der Aktionstag sei eine klare Ansage an die Täter, dass jeder Fall "konsequent und unnachgiebig" verfolgt werde.
Ermittler erhalten Hinweise aus Amerika
Den Maßnahmen gingen umfangreiche Ermittlungen des Landeskriminalamts und der Kriminalpolizeidirektionen der regionalen Polizeipräsidien voraus. Viele Ermittlungsansätze sind laut Innenministerium auf Hinweise der US-amerikanischen Organisation National Center For Missing And Exploited Children (NCMEC) an die deutschen Behörden zurückzuführen.
Kriminalität Kinderpornografie im Netz – Neue Dimension des sexuellen Missbrauchs
Missbrauchstäter fühlen sich in den Weiten des Internets zu sicher. Um sexuelle Gewalt an Kindern zu verhindern und aufzuklären, muss ihr Risiko steigen, entdeckt zu werden.
Im Jahr 2021 erhielt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg 2.825 entsprechende Hinweise von NCMEC, 2022 bereits 7.767. Nicht jeder Verdachtsmeldung läge eine Straftat zu Grunde, dennoch sei ein Anstieg der Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu verzeichnen, wie es weiter heißt. So seien die Straftaten aus dem Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften von 1.414 im Jahr 2018 auf 5.639 im Jahr 2022 angestiegen.
Soziale Netzwerke zu Nachforschungen verpflichtet
Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen in den USA sind die Anbieter Sozialer Netzwerke und anderer Plattformen dazu verpflichtet, ihre Datenbestände und Dienste permanent nach Bildern und Videos zu durchsuchen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder Jugendlichen zeigen.
Entsprechende Inhalte werden an NCMEC gemeldet, von wo aus Informationen, die einen Bezug zu Deutschland aufweisen, an das Bundeskriminalamt und von dort an die jeweiligen Landeskriminalämter weitergegeben werden.