Weg für Neuwahl frei

Nach ungültiger Bürgermeisterwahl in Alpirsbach: Christmann akzeptiert Urteil

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Theresa Krampfl
Theresa Krampfl
Magdalena Knöller
Magdalena Knöller

Erst hatte er die Wahl gewonnen, dann wurde sie für ungültig erklärt. Dagegen klagte er und verlor am Verwaltungsgericht. Nun die Nachricht: Sven Christmann akzeptiert das Urteil.

In Alpirsbach (Kreis Freudenstadt) könnte es bald eine Neuwahl für das Bürgermeisteramt geben. Denn in knapp zwei Wochen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe gültig, indem steht, dass der eigentliche Wahlsieger Sven Christmann (parteilos) seine Wähler getäuscht hat. Dieser hat nun über seinen Anwalt am Freitagnachmittag schriftlich dem SWR mitgeteilt, nicht gegen das Urteil vorzugehen. Er wird keine Zulassung der Berufung durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. Eine Begründung wurde auf Nachfrage des SWR nicht genannt.

Verwaltungsgericht gab Landratsamt Freudenstadt Recht

Das heißt, es steht nichts mehr im Wege, dass die Alpirsbacherinnen und Alpirsbacher in diesem Jahr einen neuen Bürgermeister oder eine neue Bürgermeisterin wählen können. Die Stadt Alpirsbach war am Freitagabend für ein Statement nicht mehr erreichbar.

Das Landratsamt Freudenstadt wurde in seiner Entscheidung, die Bürgermeisterwahl vom 28. April 2024 für ungültig zu erklären, bestätigt. Und derjenige, der dagegen geklagt hatte, nimmt das Urteil an.

Sven Christmann legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ein. Der Weg ist damit frei für eine Neuwahl in Alpirsbach.
Sven Christmann vor Gericht: Sein Anwalt beteuerte, Christmann habe nie über seinen Status gelogen. Er habe keine Unwahrheit verbreitet und damit auch niemanden getäuscht.

Gericht: Wähler in Alpirsbach wurden getäuscht

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Ende Februar verkündet, Sven Christmann habe tatsächlich seine Wählerinnen und Wähler getäuscht, indem er ihnen vorenthielt, von der Arbeit als Polizist freigestellt worden zu sein. Das hatte das Freudenstädter Landratsamt ihm im Nachhinein der Bürgermeisterwahl vorgeworfen und daraufhin die Wahl für ungültig erklärt. Christmann sei in seinem Beruf als Polizist laut Richter "gesperrt" gewesen und habe anders als im Wahlkampf angegeben nicht aktiv als Polizist gearbeitet. 

Wer sich als Bewerber für eine Bürgermeisterwahl zu einem Disziplinarverfahren äußere, den zentralen Umstand, dass ihm aufgrund dessen das Arbeiten nicht gestattet sei, aber auslasse, informiere gerade nicht umfassend und vollständig, sondern leite vielmehr die Wähler in gewichtiger Weise und damit im Ergebnis fehl.

Disziplinarverfahren gegen Polizist Sven Christmann

Grund für die "Sperre" von Sven Christmann als Polizist ist, dass Ermittlungen wegen Bestechlichkeit gegen ihn laufen. Christmann wie auch zwei weiteren Beamten wird vorgeworfen, bei der Vergabe eines Auftrags zur Lieferung von Trocknungsgeräten Fehler gemacht zu haben. Das Verfahren steht noch aus. Laut Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde bereits am 16. Juli 2021 vom Landespolizeipräsidium ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet.

Christmann hätte noch bis Ende März Zeit, das Urteil anzufechten. Da er das nach Angaben seines Anwalts nun nicht macht, kann die Stadt Alpirsbach wohl demnächst die Neuwahl für das Stadtoberhaupt planen. 

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