Debatte um Waffensammlungen

Waffenobergrenze für Jäger: Notwendig oder überflüssig?

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Janey Schumacher

Wie viele Waffen dürfen Jäger besitzen? Die Grünen in BW wollen die Zahl begrenzen. Das Innenministerium sieht das Land nicht in der Zuständigkeit.

Die Debatte um das Waffengesetz und strengere Regulierungen hat sich unter anderem nach der Bluttat in Albstadt-Lautlingen (Zollernalbkreis) im Juli dieses Jahres verschärft. Diskutiert wird derzeit, wie viele Waffen Jäger besitzen dürfen. Die Grünen fordern eine strengere Regulierung. Wie hoch ist die Anzahl der in Baden-Württemberg gemeldeten Waffen? Und wer darf unter welchen Voraussetzungen eine Waffe besitzen?

Der Stand der Debatte
Wer darf welche Waffen besitzen?
Wie viele Waffen gibt es in BW?
Das Waffengesetz und die Zuständigkeiten

Worum geht es in der Debatte über das Waffenrecht?

Die Anzahl der Kurzwaffen, die Jäger als Grundausstattung besitzen dürfen, ist auf zwei Stück reglementiert. Anders verhält es sich bei Langwaffen. Hier gibt es keine gesetzliche Begrenzung. Wie die "Stuttgarter Zeitung" unter Verweis auf das Innenministerium berichtete, besitzen in Baden-Württemberg 234 von etwa 49.000 Jägerinnen und Jägern mehr als zehn Langwaffen. Die Grünen fordern eine Obergrenze für Langwaffen. "Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto sicherer leben wir alle", sagte Oliver Hildenbrand, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der BW-Grünen gegenüber der "Stuttgarter Zeitung". "Wir können dem Horten und Sammeln von Waffen effektiv vorbeugen, indem wir den Erwerb und Besitz von Waffen zahlenmäßig begrenzen", so Hildenbrand weiter. Zwei Kurzwaffen und zehn Langwaffen seien mehr als genug.

Diese Änderung des Waffenrechts zu Lasten der Jägerinnen und Jäger werde es mit der CDU nicht geben, betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Auch FDP und AfD lehnen eine Waffen-Begrenzung für Jägerinnen und Jäger ab.

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Nach der Rechtsprechung gelte bereits das allgemeine Verbot des "Waffenhortens", teilte ein Sprecher des Innenministeriums auf SWR-Anfrage mit. Wenn ein Jagdscheininhaber zahlreiche Langwaffen von der gleichen Art kaufe und nicht glaubhaft machen könne, dass er diese für die Jagd benötige, sei die Eintragung in die Waffenbesitzkarte zu verweigern, so der Sprecher weiter.

Weil es für verschiedene Jagdarten spezifische Jagdwaffen gebe, erscheine die Festlegung einer zahlenmäßig bestimmten Obergrenze weder angemessen noch notwendig, teilte das Innenministerium mit. Zudem handle es sich beim Waffengesetz um ein Bundesgesetz. Änderungen der waffenrechtlichen Regelungen müssten daher durch den Bundesgesetzgeber erfolgen, so das Ministerium gegenüber dem SWR.

Waffenbesitzkarte, Waffenschein, Jagdschein - das sind die Unterschiede

Waffenbesitzkarte: Dieses Dokument erlaubt den Kauf und Besitz einer Waffe, berechtigt den Inhaber aber nicht, die Waffe ständig und in der Öffentlichkeit zu tragen. Es gibt unterschiedliche Arten von Waffenbesitzkarten etwa für Sportschützen und Sportschützinnen, Jägerinnen und Jäger, Sammlerinnen und Sammler oder Sachverständige. Voraussetzung sind die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, sowie ein Sachkundenachweis - also eine Schulung im Umgang mit der Waffe.

Kleiner Waffenschein: Mit dieser Berechtigung ist das Mitführen von Reizgassprühgeräten sowie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen erlaubt.

Waffenschein: Einen Waffenschein erhalten Privatpersonen, die konkret durch Angriffe auf Leib und Leben bedroht sind. Sie dürfen eine Waffe mitführen und in der Öffentlichkeit tragen. Auch wer ein begründetes Bedürfnis nachweisen kann, wie beispielsweise ein Bewachungsunternehmer, erhält einen Waffenschein. Der Besitzer darf die Schusswaffe nur bei einem konkreten Auftrag bei sich tragen. Die Gültigkeit eines Waffenscheins beträgt höchstens drei Jahre.

Jagdschein: Dieses Dokument erlaubt es, eine Waffe mit sich zu führen - allerdings zeitlich begrenzt zur Ausübung der Jagd. Waffen- und Jagdscheine werden für maximal drei Jahre ausgestellt. Danach muss die Zuverlässigkeit neu geprüft werden.

Wie viele Waffen gibt es in Baden-Württemberg?

Gemäß den Vorgaben der EU-Waffenrichtlinie müssen alle Länder ein nationales Waffenregister führen. Demzufolge waren Ende September dieses Jahres 114.138 private Waffen- oder Waffenteilbesitzer in Baden-Württemberg registriert. Ende vergangenen Jahres waren es 114.492. Sogenannte waffenrechtliche Erlaubnisse - inklusive kleiner Waffenscheine und Schießerlaubnis - gibt es derzeit 399.467 (2023: 395.439). Dabei kann eine Person mehrere Erlaubnisse besitzen, weshalb kein Rückschluss gezogen werden kann, wie viele Menschen im Besitz einer Waffe sind.

Vor allem die Anzahl an kleinen Waffenscheinen steigt kontinuierlich an. Derzeit sind es 111.710 (2023: 108.606). Waffen waren Ende September 667.178 gemeldet (2023: 668.797) sowie 62.781 Waffenteile (2023: 59.629).

Das Waffengesetz - wer ist zuständig?

Die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht ist dem Bund zugewiesen. Die Umsetzung des Waffenrechts, etwa die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen, liegt jedoch grundsätzlich den Bundesländern. Für konkrete waffenrechtliche Angelegenheiten sind daher die Waffenbehörden zuständig.

Das Gesetz regelt auch die Strafen bei unerlaubtem Waffenbesitz, welcher mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden kann. Als waffenrechtlich unzuverlässig gelten laut Gesetzgeber Personen, die wegen missbräuchlichen Umgangs mit einer Waffe auffällig geworden sind. Gleiches gilt für diejenigen, die in den vergangenen zehn Jahren zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwölf Monaten verurteilt worden sind.

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