Polizei-Fahrzeuge stehen vor dem Ortsschild in Albstadt-Lautlingen. In dem Ort hat ein Mann sich und seine Schwiegermutter und seinen Sohn mit einer Waffe getötet, seine Frau und seine Tochter überlebten schwer verletzt.

Weitere Details nach Gewalttat bekannt

Mutmaßlicher Täter in Albstadt-Lautlingen besaß 32 Waffen

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Autor/in
Lisamarie Haas
Lisamarie Haas ist Reporterin für Hörfunk, Online und Fernsehen beim SWR im Studio Tübingen.

Als Hobbyjäger hat der 63-Jährige in Albstadt-Lautlingen die Waffen laut Behörden legal besessen. Mit einer der Waffen soll er die tödlichen Schüsse auf seine Familie abgefeuert haben.

Der mutmaßliche Täter, der am Sonntag in Albstadt-Lautlingen (Zollernalbkreis) Mitglieder seiner Familie getötet haben soll, hat legal 32 Waffen besessen. Es stand schon am Sonntag im Raum, dass der 63-jährige Familienvater als Hobbyjäger mehr als 30 Waffen besaß. Das hat die Stadt Albstadt jetzt dem SWR bestätigt.

Die dafür notwendige Waffenbesitzkarte wurde zuletzt im Jahr 2020 ausgestellt, wie die zuständige Waffenbehörde der Stadt Albstadt auf Nachfrage mitteilte. Der Jagdschein des 63-Jährigen wurde zuletzt 2022 erneuert, sagte die Jagdbehörde beim Zollernalbkreis dem SWR.

Große Anzahl an Waffen nicht ungewöhnlich

Die große Anzahl an Waffen sei an sich keine Auffälligkeit, so der Leiter des Ordnungsamts im Zollernalbkreis, Christoph Foth. Jäger dürfen maximal zwei Kurzwaffen wie Pistolen oder Revolver besitzen. Die Anzahl an Gewehren ist nicht begrenzt.

"Mit Sicherheit verfügt nicht jeder Jäger über 30 Waffen", sagte René Greiner, Sprecher des Landesjagdverbandes der Deutschen Presse-Agentur. "Je nachdem, wo Sie jagen, was für ein Revier Sie haben, bedingt, dass Sie unterschiedliche Schusswaffen benötigen." So brauche es etwa bei der Entenjagd Flinten und bei der Ansitzjagd zum Beispiel vom Jägerstand aus Gewehre mit langem Lauf.

Ermittlungen zu Hintergründen der tödlichen Schüsse in Albstadt

Ordnungsamtsleiter Christoph Foth sagte dem SWR außerdem, dass sie gegen einen Jäger vorgehen könnten, sollte dieser straffällig gewesen sein. Das sei bei dem 63-jährigen Familienvater aber nicht der Fall gewesen. Von einer psychischen Erkrankung haben sowohl das Landratsamt als auch die Stadt Albstadt nichts gewusst.

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