BW-Justizministerin forderte Änderungen

Teillegalisierung von Cannabis: Justizministerkonferenz nimmt BW-Vorstoß zu Reform an

Stand

Seit April ist die Teillegalisierung von Cannabis in Kraft getreten. Nun hat die Justizministerkonferenz einen Vorschlag von Baden-Württemberg zur Neuregelung angenommen.

Marihuana rauchen in kleinen Mengen und der Besitz von bis zu 25 Gramm Marihuana sind seit 1. April mit dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes erlaubt. Nur ein dreiviertel Jahr später hat nun die Justizministerkonferenz am Donnerstag einen Vorstoß von Baden-Württemberg zur Neuregelung des Cannabis-Gesetzes angenommen. Das Bundesjustizministerium soll den Vorschlag prüfen. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) hatte zuvor Änderungen am Gesetz gefordert und stellte gemeinsam mit Berlin auf der Justizministerkonferenz den Antrag, verdeckte Ermittlungen wieder zuzulassen.

Die Justizministerkonferenz hielt in ihrem Beschluss fest, dass es durch die Cannabis-Legalisierung zu einem Rückschritt in der Bekämpfung des Schwarzmarktes gekommen sei. Weil Cannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt, habe das Ermittlungen zum illegalen Handel erschwert. Die Justizminister möchten nun erreichen, dass diese Lücke bei einer Reform des Cannabis-Gesetzes geschlossen wird. So sollen dann beispielsweise Online-Durchsuchungen und Abhörmaßnahmen auch in Zukunft bei schweren Cannabis-bezogenen Straftaten möglich sein.

Gentges: Deutschland wird Freiraum für den Cannabis-Handel

Mit der Cannabis-Freigabe unter bestimmten Bedingungen ist im Gesetz auch die Verwertung von Informationen aus abgehörten Telefongesprächen oder gespeicherten Standortdaten gestrichen worden. Das hatte im Fall eines mutmaßlichen Großdealers im Raum Mannheim zu einem Freispruch geführt und bei Justizministerin Gentges für Fassungslosigkeit gesorgt. "Das Landgericht Mannheim hat einen Täter freigesprochen, bei dem nicht mehr verwertbare Beweise vorlagen, dass er 450 Kilogramm Marihuana nach Baden-Württemberg eingeführt hat", so die Ministerin.

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Der Schwarzmarktwert: fast zwei Millionen Euro. Der Mann ist nicht aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden oder weil der Sachverhalt nicht strafbar gewesen wäre, betonte Gentges, sondern wegen der neuen Rechtslage. Damit werde aus Sicht der CDU-Politikerin ein Ziel des Gesetzes verfehlt, nämlich die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen. "Die Bundesrepublik wird mit dem aktuellen Gesetz zu einem Freiraum für den Handel mit Cannabis", so Gentges.

Unmut bei Anbauvereinen von Cannabis in BW

Über das Gesetz ist bereits vor seinem Inkrafttreten viel diskutiert worden. Neben der Frage, welche Überwachungsmöglichkeiten es beim Handel mit Cannabis noch gibt, sorgt das neue Gesetz auch bei den legalen Anbauvereinen für Verdruss. Seit 1. Juli können sich nicht kommerzielle Anbauvereine um Lizenzen bewerben. Fast fünf Monate hat es gedauert, bis die ersten beiden Genehmigungen erteilt worden sind. 66 weitere Clubs warten nach wie vor darauf, dass ihre Anträge bearbeitet werden.

Der Cannabis-Club Südwest in Achern gehört zu den ersten in Baden-Württemberg, die eine Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau bekommen haben. Mehr als 2.000 Euro habe den Verein allein die Gebühr der monatelangen Bearbeitung gekostet, sagt der Vorsitzende Albert Ellerbroek, es sei sehr viel Geduld gefragt. "Man muss sich das vorstellen, dass diejenigen, die diese Anbauvereinigungen ins Leben rufen und dort unbezahlt Zeit verbringen, darauf angewiesen sind, dass die Behörden ihren Teil auch machen", erklärt Ellerbroek. Das habe aber nicht gereicht, um die Bearbeitungszeit von drei Monaten, die der Gesetzgeber vorgesehen hat, dann auch ausreichen zu lassen, so der Vorsitzende.

Was er vor allem nicht verstehe, sei, warum die Politik den Anbauvereinen nicht mehr Vorlauf gegeben habe, um an den Start gehen zu können. "Die Anbauvereinigungen sind in Deutschland mit der Teillegalisierung unsere einzige Option weg vom Schwarzmarkt zu kommen und Konsumenten von Cannabis zu helfen, aus der Illegalität herauszukommen", betont Ellerbroek.

Fall in Mannheim ist kein Einzelfall

Das Urteil aus Mannheim ist noch nicht rechtskräftig, sorgt aber bundesweit in der Justiz für Diskussion. Bei der Entscheidung handele es sich keinesfalls um einen Einzelfall, heißt es in der Beschlussvorlage. Auch Gerichte in Berlin, Freiburg oder Stuttgart seien zu ähnlichen Urteilen gekommen. 

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