Nach der Cannabis-Freigabe rechnet die Landesregierung mit mehreren Hundert Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg. Das Sozialministerium hat jetzt die Voraussetzungen für Zulassung und Überwachung der Anbauvereinigungen (auch Social Clubs genannt) geregelt. Ab 1. Juli können Anträge gestellt werden, die Verfahren werden landesweit vom Regierungspräsidium Freiburg bearbeitet.
Gesundheitsminister hofft auf Eindämmung des illegalen Marktes
Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) wies darauf hin, dass die Zulassung strengen Vorgaben unterliege, deren Einhaltung sichergestellt werde. So sei der gemeinschaftliche Cannabis-Anbau in den Vereinigungen nur zum Eigenkonsum für Erwachsene erlaubt. Für die Überwachung wird das Regierungspräsidium Tübingen zentral zuständig sein.
Prof. Petra Beschoner, Chefärztin für Psychosomatische Medizin | 17.4.2024 Legalisierung von Cannabis: Kiffen aus Genuss vs. Nutzen als Medizin
Welchen Nutzen und welche Gefahren birgt die teilweise Legalisierung von Cannabis? Das fragen wir Prof. Petra Beschoner von der Akut-Klinik Bad Saulgau in SWR1 Leute.
Grundlage ist das bundesweite Konsumcannabisgesetz, das am ersten April in Kraft getreten ist. Seitdem dürfen Erwachsene zuhause bereits maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Lucha sagte, er unterstütze die Ziele des Gesetzes, "zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken".
Die Anbauvereinigungen können entweder als nicht wirtschaftlicher Verein oder als Genossenschaft eingetragen werden. Bundesweit rechnet das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten Monaten mit der Gründung von 3.000 Anbauvereinigungen.