Der baden-württembergische Verbraucherschutzminister Peter Hauk (CDU) hat vor einer Trinkwasserbelastung mit der Chemikalie Bisphenol A nach einer Innenrohrsanierung, einer sogenannten Epoxidsanierung, gewarnt. Grundlage ist eine Untersuchung von Trinkwasserinstallationen von Gebäuden, wie zum Beispiel Mehrfamilienhäusern.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart habe in nahezu allen Objekten Bisphenol A im Warmwasser in besorgniserregenden Konzentrationen festgestellt. In den Jahren 2021 und 2022 wurden 103 Proben Trinkwasser im Auftrag der Gesundheitsämter untersucht, darunter 27-mal Kaltwasser und 76-mal Warmwasser.
Verbraucherschutzminister rät zur Vorsicht
"Mit 2,5 Mikrogramm je Liter wird der ab dem Jahr 2024 gültige Trinkwassergrenzwert bei 87 Prozent der Warmwasserproben um mehr als das Achtfache überschritten", sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch.
Die Innenrohrsanierung wird von einschlägigen Unternehmen als eine vermeintlich günstige Alternative zur Komplettsanierung, also dem Austausch der Wasserleitungen angeboten. Meist sind die Gesundheitsämter in die Planungen von Eigentümern und Hausverwaltungen nicht eingebunden, da bei Wohn- oder Mehrfamilienhäusern die Sanierung der Behörde nicht gemeldet werden muss.
"Die Epoxidsanierung ist langfristig gesehen anscheinend nicht so sicher, wie es von den Anbietern anhand von Zertifikaten dargestellt wird", warnt Hauk und empfiehlt Betreibern von Trinkwasserinstallationen im Hinblick auf die aktuellen Untersuchungsergebnisse einen kritischen Umgang mit dem Verfahren.
Kaltwasser nicht mit Bisphenol A belastet
Ist eine Sanierung nach diesem Verfahren bereits erfolgt, rät er dazu, das Trinkwasser, vor allem das Warmwasser regelmäßig und dauerhaft auf Bisphenol A untersuchen zu lassen. Wird der zukünftige Grenzwert überschritten, steht spätestens dann doch eine Komplettsanierung im Raum.
Im Kaltwasser sei Bisphenol A nicht nachgewiesen worden. Zum Verzehr und bei der Zubereitung von Lebensmitteln sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher vorsorglich Kaltwasser verwenden, riet der Minister. Dieses könne in der Regel bedenkenlos getrunken und verzehrt werden.