Land streicht Förderprogramm

Behinderteneinrichtungen kritisieren Wohnbaupolitik in BW

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Immer mehr Menschen mit Behinderung leiden in Baden-Württemberg unter Wohnungsnot, so die Diakonie Stetten. Das liege auch daran, dass die Landesregierung Gelder gestrichen hat.

Der Verband der Behindertenhilfe-Einrichtungen in Baden-Württemberg fordert 5.000 barrierefreie und kostengünstige Wohnungen bis 2025 und kritisiert die aktuelle Förderpolitik des Landes. Diese benachteilige Menschen mit Behinderung und erhöhtem Unterstützungsbedarf, die auf eine betreute Wohnform angewiesen sind. Ohne das Engagement von kommunalen Wohnungsbau-Gesellschaften sei es nahezu unmöglich, für Menschen mit Behinderung bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, so der Vorsitzende der Diakonie Stetten, Rainer Hinzen.

Grün-Schwarz streicht Mittel für Förderprogramm

Ambulant betreute Wohngruppen sind in den vergangenen beiden Jahren mit rund 13 Millionen Euro gefördert worden, teilte das Sozialministerium auf SWR-Anfrage mit. Das Ministerium hatte eine Verlängerung des Programms beantragt, die Spitzen der grün-schwarzen Koalition haben dafür im neuen Doppelhaushalt allerdings kein Geld mehr zur Verfügung gestellt.

Das Ministerium will nun in den nächsten Haushaltsverhandlungen erneut für die Förderung kämpfen, so eine Sprecherin. Das fordert auch die Opposition. Die SPD-Abgeordnete Dorothea Kliche-Behnke sieht einen deutlich steigenden Bedarf bei betreuten Wohngemeinschaften. Und die kämen ohne staatliche Förderung nicht auf den Weg, sagte sie dem SWR.   

Wohngruppen ermöglichen intensive Betreuung

Solche Wohngruppen sind wichtig, weil Menschen mit Behinderung intensiver betreut und unterstützt werden müssen, erklärt Knut Bauer aus der SWR-Redaktion Landespolitik. Da gebe es viele, die mit Mitte 20 nicht mehr bei ihren Eltern wohnen möchten, aber auch nicht allein in einer eigenen Wohnung leben können. Deshalb seien Wohngruppen ideal für ein eigenständiges, aber zum Teil betreutes Wohnen.

Die Behinderteneinrichtungen beklagen außerdem die unterschiedlichen Zuständigkeiten in der Landesregierung im Bereich Wohnbaupolitik. Für betreute Wohngruppen ist das Gesundheitsministerium zuständig. Für alle anderen Förderprogramme das vor zwei Jahren neu eingerichtete Wohnungsbauministerium. Also auch dann, wenn ein behinderter Mensch alleine in eine Sozialwohnung will. Warum es diese Unterschiede gibt, konnte dem SWR auf Nachfrage nicht beantwortet werden.

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