Ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Afrikanische Schweinepest-Infektionsgebiet" steht in der Nähe des betroffenen Betriebes in Hessen.

Fragen und Antworten

Ausbrüche im Grenzgebiet: Darum ist die Afrikanische Schweinepest so ein großes Problem

Stand

Unweit der BW-Landesgrenze in Hessen ist die Afrikanische Schweinepest in mehreren Betrieben ausgebrochen. Was ist zu beachten, damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreitet?

Wegen der grassierenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) bangen hessische Schweinezüchter um ihre Existenz - nur wenige Kilometer von Baden-Württembergs Grenze entfernt. Mehr als 70 infizierte Tiere wurden bereits in Hessen gemeldet. Betriebe mussten ihren gesamten Bestand töten.

Ein Fall in Baden-Württemberg ist zwar noch nicht bekannt. Aber Jägerinnen und Jäger, Betriebe und Landwirtinnen und Landwirte sind alarmiert. Der Rhein-Neckar-Kreis hat jüngst mit einer Allgemeinverfügung reagiert und die Waldgebiete um Hemsbach, Laudenbach und der Weinheimer Ortsteil Sulzbach zur Sperrzone erklärt. Dort gelten nun zahlreiche Einschränkungen: Radfahren, Reiten und Spazierengehen ist dort etwa nur noch auf befestigten Wegen erlaubt; Geocaching und Schnitzeljagden sind verboten.

Doch was bedeutet die Afrikanische Schweinepest konkret für die Menschen in Baden-Württemberg? Einige Fragen und Antworten zur aktuellen Situation:

Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Die Afrikanische Schweinepest ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Es ist nicht möglich, Schweine durch eine Impfung zu schützen. Das Virus wird über den direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren übertragen, vor allem über Blutkontakt. Es kann aber auch indirekt über verschmutzte Gegenstände wie Werkzeuge, Autos, Schuhe, Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter von einem Tier aufs nächste übergehen. Eine Infizierung führt fast immer zum Tod der betroffenen Schweine.

Wie kommt die Afrikanische Schweinepest nach Deutschland?

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wurde das Virus 2007 aus Afrika vermutlich über den Schwarzmeerhafen von Poti nach Georgien eingeschleppt. Es hat sich seither über mehrere Trans-Kaukasische Länder nach Russland, Weißrussland und die Ukraine ausgebreitet und ist seit 2014 auch in Europa. In Deutschland wurde die Tierseuche erstmals 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen, ein Jahr später brach sie auch zum ersten Mal bei Hausschweinen aus. Der erste und zuvor auch letzte Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg passierte in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Forchheim (Kreis Emmendingen) Ende Mai 2022.

Ist die Tierseuche für Menschen gefährlich?

Nein, das Virus befällt nur Wild- und auch Hausschweine. Es ist nicht auf den Menschen übertragbar. Der baden-württembergische Landesjagdverband betont zudem, der Verzehr von ASP-infiziertem Wildschweinefleisch sei für Menschen nicht gefährlich. Jedes geschossene Tier werde zudem mehrfach untersucht und Blutproben überprüft.

Welche Symptome hat ein infiziertes Schwein?

Erkrankte Hausschweine und auch Schwarzwild leiden an Fieber, sind schwach oder haben keine Lust zu fressen, sie bewegen sich weniger, ergreifen seltener die Flucht und haben Atemprobleme. Auch Durchfall und Desorientiertheit sind nicht selten.

Warum ist die Afrikanische Schweinepest ein so großes Problem?

Die ASP verläuft fast immer tödlich, mehr als 90 Prozent der infizierten Haus- und Wildschweine sterben innerhalb von rund einer Woche. Sie breitet sich nur vergleichsweise langsam aus, verschwindet aber auch nicht von selbst wieder. Der Erreger hält sich in der Umwelt und besonders im Blut extrem lange, weshalb sich beispielsweise lebende Wildschweine sehr lange an Kadavern infizierter Artgenossen anstecken können. Die Kadaversuche und -bergung ist daher ein zentrales Element bei der Seuchenbekämpfung. Bei Hausschweinen steht nach der Tötung ebenfalls das Beseitigen der Kadaver und die intensive Reinigung und Desinfektion des Bestandes an.

Mit welchen Maßnahmen soll eine weitere Ausbreitung verhindert werden?

Nach den Fällen in Südhessen hat Baden-Württemberg erste Sperrzonen ausgewiesen (Sperrzone II für die infizierte Zone und Sperrzone I, die sogenannte Pufferzone). Derzeit liegen Teile der Stadt Mannheim und des Rhein-Neckar-Kreises innerhalb dieser Zonen. In der Sperrzone II gilt laut Ministerium unter anderem eine strikte Leinenpflicht für Hunde, überdies dürfen die Wege nicht verlassen werden. Es darf auch nicht gejagt werden, Arbeiten mit Maschinen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen von den örtlichen Veterinärbehörden genehmigt werden. Schweinehalter in der betroffenen Region sollen ihre Bestände täglich auf Krankheiten untersuchen und diese dem Veterinäramt des Kreises melden. Bewährt hat sich aus Sicht von Agrarminister Peter Hauk (CDU) auch der Einsatz von Suchhundeteams.

In Mosbach werden Kadaver-Spürhunde ausgebildet. Sie sollen im Rahmen der Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest eingesetzt werden:

Welcher Schaden entsteht betroffenen Betrieben?

Für schweinehaltende Betriebe gilt ein Ausbruch der Krankheit als existenzbedrohendes Risiko. Neben der Tötung des Tierbestandes droht auch eine Bestandssperre mit daraus folgenden Platz- und Tierschutzproblemen. Für jeden Betrieb eine enorme Belastung - "finanziell wie emotional", sagt Andrea Bauer vom Landesbauernverband Baden-Württemberg. Mastbetriebe könnten schnell zukaufen und wieder einsteigen, Züchter hingegen verlören außerdem ihr Genmaterial und benötigten länger, um wieder einen Bestand aufzubauen. Bei Seuchenfällen werden Betriebe zudem nur für den sogenannten gemeinen Tierwert entschädigt, nicht für die kostspielige Haltung oder Zucht. Auch Ackerbauern sind betroffen, sagt die Verbandsreferentin. "Wird in einer Zone die Ernte verboten, ist das in der Erntephase im Sommer bitter."

In der Broschüre vom baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschuzt heißt es außerdem, dass Betrieben eine Entschädigung von bis zu 1.500 Euro pro Schwein zusteht, wenn die Tiere auf behördliche Anordnung getötet wurden. Diese wird vom Land und der Tierseuchkasse ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Tierbestand korrekt gemeldet wurde und die Beiträge für die Tierseuchenkasse bezahlt wurden. In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten für die Tötung sowie ihre Beseitigung übernommen. Den Betrieben steht außerdem eine Beihilfe in Höhe von 80 Prozent der Desinfektionsmittelkosten zu. Alle anderen Kosten müssen die Tierhalterinnen und Tierhalter selbst tragen. Die Übernahme der restlichen Kosten kann für einige Betriebe die Gefährdung der Existenzgrundlage bedeuten. Daher ist es eine betriebswirtschaftliche Entscheidung, ob eine Ertragsschadenversicherung abgeschlossen wird. Diese sollte dann aber nicht nur ASP-Risiken abdecken.

Was können Betriebe gegen den wirtschaftlichen Verlust tun?

Sollten Betrieben - auch über die Schweinezucht hinaus - wirtschaftliche Verluste durch die behördlichen Anordnungen und Beschränkungen erleiden, ist es möglich einen Entschädigungsausgleich für den entstandenen Schaden zu verlangen. Die Entschädigung hängt von den finanziellen Schäden des jeweiligen Betriebes ab und werden außerdem von drei Faktoren beeinflusst: Zeitpunkt und Dauer der behördlichen Anordnung, Umfang der betroffenen landwirtschaftlichen Nutzfläche und die betroffene Kulturart. Aufgrunddessen kann kein einheitlicher Betrag festgelegt werden, sondern die Entschädigungssummer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Ist die ASP gefährlich für meinen Hund?

Nein, die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich. Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem Virus anstecken.

Kann man weiterhin im Wald spazieren gehen?

Grundsätzlich schon und ohne Bedenken. In eng begrenzten Gebieten einer Sperrzone kann es allerdings auch vorübergehend verboten werden, den Wald oder zumindest bestimmte Wege zu benutzen.

Und was muss man tun, wenn man ein totes Wildschwein findet?

Am besten ist es, man berührt den Kadaver nicht und meldet ihn unter Angabe der Geokoordinaten des Fundortes in der sogenannten Tierfund-App. Dann wird der Fund automatisch der zuständigen Behörde gemeldet. Man kann auch die örtliche Veterinärbehörde anrufen oder per Mail informieren. Am besten ist es natürlich immer, man nennt den Fundort so genau wie möglich.

Was kann man tun, um die Ausbreitung der ASP zu bremsen?

Das Virus ist äußerst robust. Bis zu 30 Tage überlebt es laut baden-württembergischem Landwirtschaftsministerium in Schweinesalami, sogar 399 Tage in Parmaschinken. "Daher sollten Wurst- und Schinkenreste nur in verschlossenen Mülleimern entsorgt werden", rät das Ministerium. Außerdem sollten Reste zum Beispiel beim Picknick nicht weggeworfen werden, weil sich das Virus so auf Wildschweine übertragen könnte. "Dies ist der Hauptübertragungsweg über größere Entfernungen bei Neuausbrüchen in bis dahin ASP-freien Gebieten", warnt das Ministerium. 

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