Zwei Wildschweine im Wald

Rhein-Neckar-Kreis veröffentlicht Maßnahmen

Afrikanische Schweinepest: Leinenpflicht für Hunde und Wegegebot

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Dagmar Kwiatkowski
Dagmar Kwiatkowski

Zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest hat der Rhein-Neckar-Kreis unter anderem Hemsbach, Laudenbach und der Weinheimer Ortsteil Sulzbach zur Sperrzone erklärt.

Die Schweinepest hat nach dem aktuellen Fall in Südhessen jetzt weitere konkrete Folgen für den Rhein-Neckar-Raum. Der Rhein-Neckar-Kreis erhöht mit einer Allgemeinverfügung den Schutz vor dem Virus, das für Schweine gefährlich ist. Für die betroffenen Waldgebiete greifen nun zahlreiche Einschränkungen: Radfahren, Reiten und Spazierengehen ist dort nur noch auf befestigten Wegen erlaubt; Geocaching und Schnitzeljagden sind verboten. Außerdem müssen Hunde an der Leine geführt werden. Rund um die Sperrzonen werden Zäune errichtet.

Folgen auch für die Landwirtschaft

Auch für die Landwirtschaft hat die Verfügung Folgen: Mais und hoch stehende Getreide dürfen aktuell nicht geerntet werden, es sei denn, Drohnenbilder haben zuvor gezeigt, dass sich kein Wildschwein in den Feldern befindet. Außerdem sind Schweinehalter im Kreis jetzt verpflichtet, Proben von verendeten oder notgetöteten Hausschweinen an das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Karlsruhe zu schicken.

Auch im Raum Mannheim gibt es Sperrzonen - vor allem zwischen dem Stadtteil Käfertal und dem südlichen Teil von Lampertheim.

Kreis befürchtet "immense Schäden"

Die Maßnahmen sind laut Rhein-Neckar-Kreis wegen der "immensen wirtschaftlichen Schäden" nötig, die die Schweinepest verursachen kann. Bislang können die Tiere nicht geimpft werden. Die Allgemeinverfügung gilt ab dem 1. August.

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Auch Jäger betroffen

Jägerinnen und Jäger im Rhein-Neckar-Kreis sind jetzt verpflichtet, Blutproben von erlegten, verunglückten oder verendeten Wildschweinen zu entnehmen und sie ans Veterinäramt nach Karlsruhe zu schicken. Seit dem 21. Juli ist das bereits auf freiwilliger Basis möglich. Außerdem müssen Jäger Fallwild, also tot aufgefundene Wildschweine, dem Veterinäramt und dem Verbraucherschutz anzeigen.

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