Welche Versicherung für den Schaden durch Silvesterraketen haftet, liegt daran, was genau getroffen oder beschädigt wurde. Wenn eine Rakete ein Auto trifft, kann der Schaden der Teilkaskoversicherung gemeldet werden. Bei Vandalismusschäden kommt die Vollkaskoversicherung auf.
Wenn ein Böller durch ein offenes Fenster fliegt und es dann anfängt zu brennen, ist das ein Fall für die Wohngebäude- und Hausratversicherung. Um genau so etwas zu vermeiden, raten die Versicherungen übrigens dazu, in der Silvesternacht alle Türen und Fenster geschlossen zu halten. Schlimmer wird das Ganze natürlich, wenn es kein Sachschaden ist, sondern ein Mensch verletzt wird.
Gehörschutz, Eierlikör, Online-Kurse Silvester: Was Haustieren bei Feuerwerk und Böllerei wirklich helfen kann
Lautes Knallen, schrilles Pfeifen und Brandgeruch verängstigen viele Hunde und Katzen in der Silvesternacht. Doch Eierlikör, Kopfhörer oder Schnellkurse helfen Haustieren nicht.
Private Unfallversicherung hilft bei Dauerschäden
Wer durch einen Silvesterknaller dauerhaft verletzt wird und den Verursacher nicht kennt, bleibt auf den Schadenersatzansprüchen sitzen. Es hilft nur eine private Unfallversicherung, denn diese fragt nicht danach, wer den Unfall verursacht hat.
Diese Versicherung hilft auch dann, wenn der Verursacher selbst nicht ausreichend versichert ist, also keine eigene Haftpflichtversicherung hat und den Schaden nicht bezahlen kann. Wer sich beim Abfackeln von Feuerwerkskörpern "einfach" - also ohne Folgeschäden - verletzt, bekommt die Behandlungskosten von der Krankenversicherung erstattet.
Wichtige Regeln im Schadensfall:
- So schnell wie möglich die Versicherung informieren
- Fotos und Videos machen
- eventuell Namen, Adressen von Zeugen notieren
- Schäden erst nach Rücksprache mit der Versicherung beseitigen
- Liste der beschädigten Gegenstände erstellen
Eltern haften für ihre Kinder
Wer als Partygast Gläser kaputt macht oder ungeschickt mit Raketen oder Böllern hantiert, ist für den Schadensfall über seine private Haftpflichtversicherung abgesichert. Kinder unter sieben Jahren können in der Regel nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Für sie haften die Eltern.