Fake-Wohnungen

Betrug bei Wohnungssuche: Kaution gezahlt, Wohnung weg

Stand

Von Autor/in Andrea Everwien und Hannah Demtröder / SUPER.MARKT rbb, 24.03.2025

Es passiert dort, wo es zu wenige Wohnungen gibt: Mieter werden über den Tisch gezogen. Inzwischen betrügen sogar Mieter andere Mieter. Wie können wir uns schützen?

Der Wohnungsmarkt in vielen deutschen Großstädten ist angespannt: die Mieten hoch, freie Wohnungen rar. Betrüger nutzen die Not der Wohnungssuchenden aus - per Wohnungsbetrug, auch Scamming genannt. Bei der Masche werden Wohnungen zur Untermiete angeboten, teilweise können sie sogar besichtigt werden. Doch schon bald sollen Kaution und Monatsmieten im Voraus bezahlt werden. Ist das Geld überwiesen, hört man nichts mehr vom vermeintlichen Vermieter. Die Wohnung? Gibt es gar nicht - oder sie ist schon anderweitig vermietet. Das Geld ist weg.

Betrug mit Wohnungen nimmt deutschlandweit zu - gerade bei Untervermietungen

Dass nicht nur Hauptvermieter ihre Mieter über den Tisch ziehen, sondern auch Untervermietende ihre Mieter betrügen, zeige, wie „durchgeknallt der Wohnungsmarkt“ mittlerweile sei, sagt Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins. „Auf jeden Fall haben kriminelle Praktiken deutlich zugenommen.“

Ob Hamburg, München oder Berlin: In der einen Stadt verliert ein junges Paar um die 4.000 Euro durch Scamming, in der anderen eine Studentin rund 8.000 Euro. Und in Berlin wurde die Kellnerin Taryn B. um rund 2.700 Euro betrogen. Der angebliche Vermieter Deniz K. soll in diesem Fall nicht nur Taryn B. als Untermieterin betrogen haben, sondern Eigentümer und Hauptmieter gleich mit.

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Der Untermietvertrag ist unterschrieben, da beginnt der Betrug

Im Herbst 2024 bietet K. der Australierin Taryn B. die Wohnung an: 60 Quadratmeter für 1.300 Euro im Monat. Dafür soll Trayn B. einen Zeitvertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr bekommen, Start: 1. November 2024. Im Mietvertrag bezeichnet K. sich als Hauptmieter. Am 18. Oktober unterschreiben Taryn B. und ihr Partner den Vertrag, zahlen nach eigener Aussage die geforderten 4.100 Euro - die Kaution plus die zwei ersten Monatsmieten - und erhalten den Schlüssel. „Wir waren sehr glücklich: Vom 18. Oktober bis zum 25. Oktober, also sieben Tage lang“, erinnert sich Taryn B.

Doch aus dem Einzug am 1. November wird nichts. Der angebliche Hauptmieter Deniz K. meldet sich mehrfach per E-Mail: Er könne wegen eines Notfalls in der Familie nicht rechtzeitig ausziehen, später ist die Rede von einem Todesfall im nahen Umfeld. Per Nachricht bittet K. seine Untermieterin, ihn in dieser schwierigen Zeit nicht zu kontaktieren. 1.400 Euro sendet er Taryn B. zurück. Er sei Mitte November zurück in Berlin, schreibt K. am 6. November. Doch noch am selben Tag treffen die Australierin und ihr Partner Deniz K. an der Wohnung an - die Untermieter hatten versucht, vor Ort etwas herauszufinden. Nach einem Streit, in dem B. ihr Geld zurückfordert, lässt Deniz K. sie auf der Straße stehen.

Taryn B. weiß mittlerweile, wem die Wohnung gehört. Von dem Wohnungseigentümer erfährt sie, dass Deniz K. nie berechtigt gewesen war, ihr die Wohnung zu vermieten. Sein eigener Zwischenmietvertrag über vier Monate sei Ende Oktober 2024 abgelaufen, die Miete sei er schuldig geblieben. Der Wohnungseigentümer hat seine Konsequenzen gezogen: „Ich würde niemals einen Schlüssel irgendeinem Menschen in die Hand geben, ohne dass das Geld auf dem Konto ist.“

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Selbst der Wohnungsschlüssel ist kein Garant für eine Wohnung

Auch Ruben S. und Josefine H. fielen auf die Masche von Deniz K. herein. Die beiden Neuberliner brauchten Anfang 2025 unbedingt eine Wohnung in der Hauptstadt. „Der Wohnungsmarkt in Berlin ist einfach schrecklich“, fasst Ruben S. ihre damalige Notlage zusammen. Man sei ein bisschen ausgeliefert, dieses Gefühl hatten er und seine Partnerin. Als sie dann das Angebot von K. auf Kleinanzeigen.de entdecken, war es für die beiden - trotz Zeitvertrag - der beste Kompromiss.

Nach ihrer Aussage haben sie 3.750 Euro Mietvorauszahlung und Kaution an Deniz K. geleistet, im Gegenzug bekamen sie den Schlüssel. Doch auch in diesem Fall fand Deniz K. immer wieder Gründe, warum sich die Wohnungsübergabe verzögern müsse. Zuletzt wollte Ruben S. mit dem Wohnungsschlüssel in die Wohnung - da merkte er, dass der Schlüssel nicht passt.

Zusätzlich zu dem Scam kam in diesem Fall allem Anschein nach Diebstahl hinzu: Als Untermieter hat K. angeblich diverse Gegenstände aus der Wohnung entwendet - im Gesamtwert von 14.000 Euro - und auch hier die Miete  geprellt.

Alle Geschädigten haben Strafanzeige bei der Polizei Berlin gestellt, die Ermittlungen laufen noch.

Wohnungs-Betrug: Das können Anhaltspunkte sein

Die Münchner Polizei warnt aktuell massiv vor Wohnungsbetrug, weil so viele Fälle beobachtet wurden. „Wir können einfach nur raten, dass man misstrauisch und skeptisch ist, bevor man Gelder überweist“, so Christian Drexler, Sprecher des Polizeipräsidiums München.

Die ersten Hinweise auf Wohnungsbetrug sind laut der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, eine günstige Wohnung, in renoviertem Zustand in gefragter Lage. Weitere Anhaltspunkte können unter anderem geringe Nebenkosten oder der Umstand sein, dass die angebotene Wohnung nicht zur Wohngegend passt. Auch wenn die Immobilienfotos zu perfekt aussehen oder nach einer Ferienwohnung, sollte man stutzig werden.

„Seriöse Vermieter und Makler erwarten keine Übergabe sensibler Daten im Vorfeld“, führt die Polizeistelle weiter aus. Wird erwartet, dass vor einer Besichtigung sämtliche Unterlagen abgegeben werden, ist Vorsicht angesagt. Kommen dann noch mangelnde Kontaktdaten hinzu, oder der Kontakt kann nicht auf Deutsch stattfinden, mehren sich die Zeichen für einen Betrug. Eine Aufforderung zur Geldüberweisung vor der eigentlichen Besichtigung und vor allem die Forderung von Überweisung mittels Bargeldtransferdiensten sollten einen direkt von dem Angebot Abstand nehmen lassen.

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Wie können sich Untermieter vor Betrug schützen?

Man muss allerdings nicht naiv sein, um auf dem angespannten Mietmarkt dennoch einem Betrug aufzusitzen. Dafür sind die Wohnungsbesichtigungen zu echt, die Unterlagen zu perfekt zusammengestellt, die Kommunikation zu seriös. Doch wie können sich Wohnungssuchende dann vor Wohnungs-Scamming schützen?

Wichtig sei, sich vom vermeintlichen Vermieter immer den Hauptmietvertrag zeigen zu lassen, erläutert Sebastian Bartels vom Berliner Mieterverein - in dem müsse der Hauptvermieter einer Untervermietung zugestimmt haben, sonst dürfe der Mieter nicht untervermieten.

Die Mietervereine stehen in solchen Fällen nicht nur Hauptmietern zur Seite, sondern auch Untermietern.

Was tun, wenn ich einem Betrug aufgesessen bin?

„Haben Sie bereits Geld an einen vermeintlichen Vermieter überwiesen, fordern Sie Ihre Bank umgehend auf, die Zahlung rückgängig zu machen“, rät die Verbraucherzentrale. Einen Anspruch darauf, dass die Bank Überweisungen zurückbucht, haben Verbraucher allerdings nicht. Bei Zahlung per Lastschrift verhält es sich anders, hier kann man innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen.

Außerdem - so die Empfehlung der Verbraucherzentrale - solle man Strafanzeige bei der Polizei erstatten, wenn man aufgrund einer gefälschten Wohnungsanzeige Zahlungen geleistet hat, und die Wohnungs-Annonce beim betroffenen Onlineportal melden, um andere Wohnungssuchende vor Betrug zu schützen. Viele Internet-Portale mit Wohnungsinseraten haben laut Polizeilicher Kriminalprävention einen Melde-Button: „Wer eine verdächtige Anzeige entdeckt, kann das per Klick melden. Die Anzeigen werden dann überprüft.“ Bestätigt sich der Verdacht, werden sie offline geschaltet.

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Andrea Everwien und Hannah Demtröder / SUPER.MARKT rbb, 24.03.2025